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mmhh...aber ich weiss nicht ob die stute als appi eingetragen ist naja ist ja nun auch nich so wichtig.ich kann ja berichten wie es dann am ende ausgegangen ist nach dem vorstellen :)
ist das nur bei zfdp so das es dann nur ne geburtsbescheinigung gibt? ich bekomme nämlich für meinen hengst nen e-pass mit abstammung (vom ECHA) obwohl sein vater in keinem verband mehr geführt wird,habs einfach mal probiert und es klappt.der ist aber hb I gekört.
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so hab nochmal geguckt,die stute is nich als appi eingetragen sondern als deutsches reitpferd.ihr vater ist n vollblutaraber,die mutter n appi und geboren ist sie in irland.
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Dann hat da jemand aber schwer Glück gehabt. Wahrscheinlich als Irisches Reitpferd schon mal eingetragen. Aber bei HB II gäbs trotzdem nur Geburtsbescheinigung.
Wenn der Vater von deinem Hengst gekört war dann muß der auch als HB I übernommen werden. Bin mal gespannt was hier bei rauskommt, denn mit Appis und Tigerschecken tun sie sich verdammt schwer...
mein kleiner hat nur halbe papiere.wenn ich ihn hengst lassen würde,würde er auch nur hb II gekört richtig? also würden seine fohlis auch nur ne geburtsbescheinung bekommen? ist da denn die abstammung mit drauf oder wie?
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Hm, bei deinem, keine Ahnung. Körfähig wenn Vater HB I und Mutter Hauptabteilung, glaube ich. DIe Abstammung stände in der Geburtsbescheinigung schon mit drin, es gibt ja auch die Aufstiegsregelungen, nachdem dann Nachkommen bei manchen Rassen wieder aufsteigen können.
wenn ich das richtig herausgelesen habe, ist der "kleine" nicht hb2 fähig mit halber abstammung.hb2-körung gibts nicht.körung bedeutet immer hb1 als voraussetzung. auch für das hb2 sind 3 generationen (je nach rasse evtl.2gen.)erforderlich. er käme in das vorbuch, die nachkommen können erst bei erfüllung der voraussetzungen (3gen)in die hauptabteilung aufsteigen.
Zitat ist das nur bei zfdp so das es dann nur ne geburtsbescheinigung gibt?
nein, das gilt für alle verbände bei pferden der deutschen Reitpferdepopulation.(zfdp-deutsches pferd) bei spezialrassen oder kleinpferden sowie farbzuchten kann es anders sein. es kommt also darauf an, für welche rasse die eintragung erfolgt.
körfähig ist ein hengst mit vater hb1 und mutter hauptabteilung, nicht.
oohh jaaa natürlich,eigentlich weiss ich das auch nein gekört würde mein kleiner nie werden mit dem halben papier stimmt...ich war wohl wieder in gedanken als ich das schrieb.
hb2 fähig auch nicht? sein vater ist hb1 gekört und hat volle abstammung,seine mutter war im vorbuch 2 beim dpzv und zfdp,ihre abstammung ist leider unbekannt (sie ist an vatertag eingegangen :( )
naidoo (so heisst mein "kleiner") ist ein dt.reitpony
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wie kann das dann angehen das es hengste ohne abstammung,nichtmal mit halbem papier gibt,die hb1 sind...zumindest stehts dabei,habs grad noch gelesen auf ner hp...
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das gibt es, allerdings nur bei rassen, bei denen in den besonderen bestimmungen der ursprungszuchtbücher die eintragung ohne abstammung bzw.ohne mehrere generationen festgelegt wurde. (zb.irish cob und ähnliche)
vorbuch 2 ist die alte, nicht mehr verwendete bezeichnung, bei geschlossenen zuchtbüchern gibt es nur hauptabteilung,(HB1+2,Stb.1+2) bei offenen zuchtbüchern ist die heutige bezeichnung vorbuch.
übrigends dürfen nicht zugelassene einkreuzungstiere auch nur im vorbuch eingetragen werden,selbst dann,wenn volle abstammung vorhanden.
Ja, so hab ich es auch im Hinterkopf, aber es gibt ja noch die V2 in manchen Abstammungen ;-) Und das mit den zugelassenen Rassen ist auch richtig, daher ja meine Frage als was die Stute eingetragen ist :-)