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Bei der Jahreshauptversammlung am vergangenen Samstag gab es einen Fachvortrag über die Umsatzsteuer in der Pferdezucht.
Und zwar unterliegen z.B. TA- Rechnungen für Zuchtpferde dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Zitat: (1)(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
2. die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
3. die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4. die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
Ich habe das bisher ehrlich nicht gewusst, und brav 19 % bezahlt.
Ich nehme an, daß andere Züchter / Tierärzte unter uns das auch nicht alle wussten.
Milka
Mindestens 3 x täglich faul sein, und das Leben genißen!
Wobei ich mal stark davon ausgehe, dass das eben auch nur für die gilt, die ihre Zucht gewerberechtlich angemeldet haben. Also nicht für die privaten Hobbyzüchter...
Zitat von KarinMRWobei ich mal stark davon ausgehe, dass das eben auch nur für die gilt, die ihre Zucht gewerberechtlich angemeldet haben. Also nicht für die privaten Hobbyzüchter...
Nein muss auch für den privaten Hobbyzüchter gelten.
Wenn ich mir als Privatperson z.b. ein Buch kaufe, muss ich ja auch nur 7% Umsatzsteuer bezahlen.
Und eine zwei Klassen Gesellschaft gibt es ja im Deutschen Recht Gottseidank noch nicht.
Milka
Mindestens 3 x täglich faul sein, und das Leben genißen!
Mein TA berechnet 19% was mir eigentlich egal ist, da ich das wieder vom FA zurückbekomme. Ich werde ihn aber trotzdem nachher mal ansprechen was er dazu sagt. Dem Steuerbüro habe ich es zugefaxt und die werden sich mal darum kümmern, ob das so stimmt. Wird aber sicherlich nur für die gelten, die landwirtschaftliche Pferdezucht anerkannt bekommen haben (wie bei mir zB).
Die ermäßigte USt. gilt aber eben gerade auch für jeden verbraucher!
Hie rgeht es ja um eine Ermäßigung, die sich nur an bestimtme Gruppen wendet. Also muss man auch nachweisen können, dass man eben zu dem privilegierten Personenkreis (wie wir Juristen das nennen) gehört. Und als privater Hobbyzüchter gehöre ich da eben nicht zu. Als Landwirt mit Pferdezucht, nebenerwerbslandwirt oder gewerblicher Züchter sicherlich schon. Aber dafür muss man sich dann ja auch entsprechend angemeldet haben.
Hat nichts mit "Zweiklassengesellschaft" zu tun, sondern einfach damit, dass diese Privilegien eben auch nur für die Privilegierten Personenkreise gelten. Wenn man dazu gehört gut, wenn nicht, nicht.
Aber evtl. sollte man dazu wirklich einen Steuerberater fragen. Steuerrecht ist nunmal nicht mein Fachgebiet. Ich kenne da nur die generellen Grundzüge, die man eben auch für alle anderen Bereiche des Rechtssystems benötigt...
Ich glaube Gewerbe zählt nicht dazu, die müssen auch beim Pferdeverkauf 19% abführen laut meinem Steuerbüro. Es gilt nur für die landwirtschaftlichen Berufe (wie zB landwirtschaftliche Pferdezucht) und bei mir wäre das so. Habs dem TA mal mitgegeben, der hat noch nie davon gehört und mein Steuerbüro kümmert sich drum. Spielt aber eh keine Rolle weil die USt bei mir immer wieder zurückkommt.
Zitat von MilkaBei der Jahreshauptversammlung am vergangenen Samstag gab es einen Fachvortrag über die Umsatzsteuer in der Pferdezucht..."
Haben in Marbach eine Stute zur Aufzucht. War immer mit 7% berechnet worden. Letztes Jahr kam dann von HLG Marbach ein Schreiben, daß das dortige Finanzamt leider die 7% nicht mehr anerkennt und Marbach selbst für die Aufzucht der Fohlen jetzt 19% abführen muss und dies entsprechend weitergibt! Seither Rechnungen mit 19% drauf!
Jo, wenn das Haupt- und Landesgestüt BW selbst keine 7% sondern 19% in eindeutig genannen Punkten, hier Punkt 3, vom Vater Staat gewährt bekommt und selbst wenn sie nur 7% berechnen würden, 19% abführen müssen, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Tierarzt da bessere Karten beim Finanzamt hat...
LG Moni S.
--------------------------------------------- alle sind Gleich, nur manche sind Gleicher...
--------------------------------------------- "Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe"
Da werde ich meinen Tierarzt doch auch gleich mal fragen. Er hat bislang auch 19% berechnet. Habe ja auch einen landwirtschaftlichen "Nebenerwerb" angemeldet.
Zitat von MilkaBei der Jahreshauptversammlung am vergangenen Samstag gab es einen Fachvortrag über die Umsatzsteuer in der Pferdezucht..."
Haben in Marbach eine Stute zur Aufzucht. War immer mit 7% berechnet worden. Letztes Jahr kam dann von HLG Marbach ein Schreiben, daß das dortige Finanzamt leider die 7% nicht mehr anerkennt und Marbach selbst für die Aufzucht der Fohlen jetzt 19% abführen muss und dies entsprechend weitergibt! Seither Rechnungen mit 19% drauf!
Jo, wenn das Haupt- und Landesgestüt BW selbst keine 7% sondern 19% in eindeutig genannen Punkten, hier Punkt 3, vom Vater Staat gewährt bekommt und selbst wenn sie nur 7% berechnen würden, 19% abführen müssen, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Tierarzt da bessere Karten beim Finanzamt hat...
LG Moni S.
--------------------------------------------- alle sind Gleich, nur manche sind Gleicher...
Bei der Pensionspferdehaltung ist es schon richtig, das 19% berechnet werden. Jedoch nicht bei Zuchttieren (Vieh).
Milka
Mindestens 3 x täglich faul sein, und das Leben genißen!
Da ich diesen Vortrag hielt, will ich mal die Ausführungen präzisieren:
Ob Hobby oder Landwirt oder Gewerbe oder was auch immer: Es ist nur entscheidend, dass man Unternehmer ist. Dies ist jeder, der Umsätze mit Wiederholungsabsicht tätigt, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht!
In Marbach muß man eben mit dem Finanzamt mal Tacheles reden ...
Pferdeverkauf ist (im Moment noch - EU läßt grüßen) immer 7 %
Es ist nicht egal, was der Tierarzt berechnet: Der Empfänger darf nur die korrekte Vorsteuer in Abzug bringen (§ 15 UStG). Der Tierarzt schuldet die zuviel ausgewiesene Umsatzsteuer!
Nicht alle tierärztliche Leistungen an Zuchttiere unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Dafür aber auch andere Leistungen, als die vom Tierarzt.
Wer Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden: schoenwetter@wpm-steuer.de
Und genau das ist das, was ich eben auch im Kopf habe.
Und da ich kein Unternehmer bin (und auch nicht sein will), kann ich diese Privilegierung eben nicht in Anspruch nehmen.
Ich denke, man sollte sich das gut überlegen, ob das diese 12% gesparte Steuer wert sind. Wenn ich mich hier selbst als Unternehmer eingeordnet haben will, dann muss ich das auch beim Pferdeverkauf. Und da bin ich dann als Unternehmer nicht mehr in der Lage, die gesetzliche Gewährleistung zu reduzieren oder gar auszuschließen. Mit anderen Worten: ich habe dort einen Nachteil, der in meinen Augen deutlich größer ist als diese 12% gesparte USt.!
Für diejenigen, die eh aufgrund des großen Umfangs ihrer Zucht als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB eingeordnet werden, ist es natürlich was anderes: da würde ich dann die 12% auch sparen wollen! ;)
Aber sonst wäre es mir wichtiger, eben nicht als Unternehmer zu gelten. Und da muss man sich halt entscheiden. Entweder so, oder so. Immer nur die Rosinen raus picken, geht nicht...
Zum Unternehmerbegriff hier noch mal: Als Unternehmer gilt derjenige, der planmäßig am Markgeschehen teil nimmt (Legaldefinition!). Es gibt imme rnoch keine Urteile dazu, ab wievielen "Verkaufs-Fohlen" pro jahr man denn nun so einzustufen ist. Aber es gibt wohl schon eine Entscheidung, dass man bei 2 Fohlen aus zwei Zuchtstuten und die nicht jedes Jahr noch kein Unternehmern i.S.d. § 14 BGB gilt... Der Rest: wird irgendwann sicherlich folgen. Aber eben erst, wenn die entsprechenden fragen von den Gerichten zu entscheiden sind... ;)
Nur, dass das nicht falsch verstanden wird: Die Abgrenzung, wer Unternehmer ist, treffen die Umsatzsteuer-Richtlinien sehr deutlich. Und es ging hier nur um die Umsatzsteuer. Die Einschätzung nach anderen Vorschriften ist nicht einschlägig! Weiterhin umfasst das "Unternehmen" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes das gesamte Unternehmen, also Verkauf, Beratung, Reitunterricht, Boxenvermietung, Deckstation etc. pp !!!
UStR 2009: "(3) 1 Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 30.7.1986, V R 41/76, BStBl II S. 874 , und vom 18.7.1991, V R 86/87, BStBl II S. 776). 2 Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall. 3 Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale müssen gegeneinander abgewogen werden. 4 Als Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kommen nach dem BFH-Urteil vom 18.7.1991, a. a. O., insbesondere in Betracht:
- mehrjährige Tätigkeit, - planmäßiges Handeln, - auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, - die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, - Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses, - langfristige Duldung eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis, - Intensität des Tätigwerdens, - Beteiligung am Markt, - Auftreten wie ein Händler, - Unterhalten eines Geschäftslokals, - Auftreten nach außen, z. B. gegenüber Behörden.
Ich falle nun tatsächlich darunter, aber soll ich mich deshalb mit meinem TA anlegen? Da ich die Umsatzsteuer sowieso wiederhole ist es ja doch gehupft wie gesprungen oder?
Das generelle Problem ist: Abzugsfähig ist nur die korrekte Vorsteuer! Es ist also denkbar, dass im Falle eine Betriebsprüfung die Vorsteuerabzüge korrigiert werden von der Behörde und es zu einer Rückforderung kommt. Der Tierarzt hat zwar generell noch die Möglichkeit, seine Rechnungen zu korrigieren. Diese entfällt aber, wenn er z.B. geprüft wurde und die Festsetzungen zur Umsatzsteuer damit endgültig wurden. Das kann natürlich dann im Einzelfall schon schmerzhaft werden für den Leistungsempfänger.
Der TA schuldet übrigens in jedem Fall die fälschlich zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer und sollte auch Interesse daran haben, es gleich richtig zu machen. Denn er hat u.U. später auch keine Korrekturmöglichkeit mehr und ist richtig Bargeld losgeworden !!!