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Wo wir gerade beim Thema Barhuf waren... Hat sich schon jemand mit dem kürzlich verabschiedeten Hufbeschlags-Gesetz beschäftigt, dass unsere Politiker in einer ihrer Sternstunden entworfen haben...
"Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit und Gesunderhaltung ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern." ?Pferd ohne Beschlag = krankes Pferd?
"Dieses Gesetz gilt nicht für 1. tierärztliche Behandlungen, 2. Verrichtungen, die lediglich die üblichen, alltäglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Hufen und Klauen zum Gegenstand haben." Ich darf also nicht mehr schneiden und Raspeln als Pferdehalter sondern nur noch waschen, einfetten und auskratzen?
"Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/ Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden." Hufpfleger, Huforthopäden und Huftechniker, die keine Hufschmiedeausbildung absolvieren, dürfen also die Hufe nicht mehr bearbeiten?
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden."
Das Gesetz tritt am 1.1.2007 in Kraft. Soweit ich informiert bin wollen 21 Schulen und Verbände vor dem Verfassungsgericht klagen, weil dieses Gesetz einem Berufsverbot gleichkommen würde. Weiß jemand darüber mehr?
LG Sabrina
Zur Info: http://www.buzer.de/gesetz/7174/index.htm _______________________________________________________ Ein Pferd hat vier Beiner, an jeder Ecken einer. Drei Beiner hätt’, umfallen tät. Unbekannt
Leider doch. Und ob die Verbände und Schulen mit ihrer Klage durchkommen...? Ich hoffe es! Ich würde nämlich meine Hufpflegerin gern behalten und auch nicht mal so zwischendrin abgeben, damit sie ne Fortbildung zum Schmied machen kann...
LG Sabrina _______________________________________________________ Ein Pferd hat vier Beiner, an jeder Ecken einer. Drei Beiner hätt’, umfallen tät. Unbekannt
Grundlage für dieses Gesetz war ursprünglich der Schutz der staatl.gepr. Beschlagsschmiede. Die gehen 3 Jahre in die Lehre und haben eine Metallbearbeitungsfachausbildung. "Hufpfleger" ect. war nie geschützt, was bedeutet jeder der weiß wie man ne Raspel in die Hand nimmt ohne sich die Finger aufzureissen, darf sich irgendwie titulieren und an Pferdehufen hantieren und dafür Geld verlangen. Das Gesetz ist auch eine Reaktion auf die fortschreitende Entwicklung in Sachen "Hufbeschlag" an sich. Weil man ja mittlerweile nicht nur Metall nageln, sondern auch Metall kleben, Kunststoff kleben oder nageln und allerlei Mischdinger in sämtlichen Variationen an den Huf pinnen kann/könnte. Es geht dabei also immer um "Beschlag" im Sinne von Hufschutz der direkt und dauerhaft am Pferd montiert wird.
Die Möglichkeiten wären heute so vielfältig, dass es sicher für jedes Problem eine passende Lösung gäbe, die nicht zwangsläufig im genagelten Metallbeschlag endet, der ja bekanntlich den Hufmechanismus extrem einschränkt was immer Folgen für das Tier hat. Aber - und hier liegt eben der Hund begraben - solange es kein Gesetz gibt, das vorschreibt wer was machen darf, dürfen auch Menschen ohne fachgerechte Ausbildung, z.B. Klebebeschläge aufbringen und das kann gewaltig daneben gehen.
Dass klassische Hufbeschlagsschmiede oft kein Interesse an der technischen Weiterentwicklung zeigen und immer ihr Standarteisen auf den nach Schema F vorbereiteten Huf aufnageln ist genauso bedauerlich wie die Tatsache, dass sich bald an jeder Ecke eine neue "Schule für Hufbearbeitung nach xy. Schlagmichtot" auftut und die Absolventen eines solchen 6 wöchigen Kurses dann auf ahnungslose (oder nicht informationswillige) Pferdehalter losgelassen werden.
Eine gesetzliche Richtlinie tut hier sicher Not, aber da wir ja in Deutschland leben, wird es wie immer erstmal völlig übertrieben und an den Bedürfnissen der Pferde und ihrer Halter vorbei zum Politikum erklärt.
Was dabei letztendlich rauskommt und wie es in der Praxis umgesetzt werden wird.......who knows.
Dass man hier generell eine gesetzliche Regelung finden muß, ist klar. Was ich allerdings nicht verstehe (oder verstehen möchte) ist, dass rund eine Million Pferde in Deutschland vor ihren eigenen Besitzern geschützt werdn müssen, indem man diesen verbietet ihrem eigenen Pferd die Hufe zu schneiden oder zu raspeln. Und, dass Menschen die schon seit längerem die Hufbearbeitung ohne Eisen aufnageln zu ihrem Beruf gemacht haben nun lernen sollen, wie man Eisen aufnagelt? Offensichtlich wird dem Pferdebesitzer ja nicht zugetraut, den richtigen und kompetenten Fachmann für sein Pferd selbst zu finden. Na ja, vielleicht reicht mein pol. Verständnis hier auch einfach nicht aus. Man möge es mir verzeiehn.
Sabrina
_______________________________________________________ Ein Pferd hat vier Beiner, an jeder Ecken einer. Drei Beiner hätt’, umfallen tät. Unbekannt
Was ich allerdings nicht verstehe (oder verstehen möchte) ist, dass rund eine Million Pferde in Deutschland vor ihren eigenen Besitzern geschützt werdn müssen, indem man diesen verbietet ihrem eigenen Pferd die Hufe zu schneiden oder zu raspeln.
Wo steht das denn? Ich les nur was von "Hufbeschlag". Und da gehts um das Tierschutzgesetz.
Und was die "alles ausser nageln"-Techniken betrifft einen Beschlag jedweder Konsistenz dauerhaft und direkt anzubringen: Da gehts auch ums Tierschutzgesetz. Das ist ein "Eingriff" am Tier, der eine bestimmte Qualifikation vorraussetzt. Genauso wie man als Pferdebesitzer nicht selber Spritzen setzen darf; nicht mal subkutan. Hufe raspeln und ausschneiden gehört hingegen zur alltäglichen Pflege.
Immer wenn es um Gesetze und Vorschriften geht, wird aus dem Pferd schlicht ein Tier der Kategorie Nutztier mit Hufen oder Klauen. Ich erinnere mal an diese geile Eu-Verordnung die voriges Jahr, von den Tierschutzorganisationen frenetisch gefeiert, unter großem Brimborium verabschiedet wurde. Die Transporteinheiten beim Nutztiertranport müßen vergößert werden und die Transportzeiten verringert. Das ist total Klasse für all die Tiere die immer noch quer durch Europa von einem Schlachthof zum nächsten gekarrt werden (was wiederum offenbar nicht dem Tierschutz widerspricht) aber... und daran hat niemand der Helden des Tierschutzes gedacht, das führt dazu, dass in einem normalen Zweipferdehänger keine zwei Pferde mehr transportiert werden dürften und dass man nichtmal mehr mit seinem Hoppel aufs Turnier oder ne Veranstaltung kann, wenn dieses weiter als 500 km entfernt stattfindet. (ausser man plant gleich die Übernachtung mit ein; an Orten wo das Pferd ausgeladen werden kann. Wehe uns allen, wenn dieses Gesetz also mal tatsächlich umgesetzt wird.