Dieses Forum soll allen Pintofreunden eine Möglichkeit bieten, sich zu treffen und auszutauschen.Wir wünschen viel Spaß dabei!
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Vor kurzem hatten wir ein Schreiben der BG im Postkasten, in dem wir (alle) aufgefordert werden, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wird keine Einzugserm. erteilt, so ist der Beitrag in einer Summe zum 15.03. eines jeden Jahres fällig.
Ein Anruf bei der BG ergab folgendes: Das steht so in der Satzung. Wo? Darüber konnte mir der Herr keine Auskunft geben, ich solle selbst schauen.
Selbst ist die Frau, also habe ich ich nachgelesen und kann nichts finden.
Ist das Rechtens?
Kann jemand hierzu Auskunft geben oder an wen kann ich mich noch wenden?