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Ich denke, dafür gibt es keine Regelung oder Vorgabe. Einen Zuchtbetrieb hat für mich jemand, der mit Gewinnerzielungsabsicht gezielt und gewerbsmäßig züchtet.
es muss eine bestimmt Anzahl von Zuchtstuten vorhanden sein, ansonsten wie Sportschecke sagt, dann muss aber das FA auch noch mitmachen, selbst mir mit 30 Zuchtstuten wollten sie Hobby unterjubeln, erst ein Verfahren vor dem FA Gericht hat entschieden, dass das auf keinen Fall Hobby ist und ja auch Gewinn erwirtschaftet wird.
Ich kenne Züchter mit nur zwei Stuten und dürfen sich Zuchtbetrieb nennen. Dann laß ich mal im Net, dass man mind. fünf Stuten bräuchte...und einen Hengst. Regelt das jedes Bundesland für sich, wer sich als Betrieb nennen darf und wer nicht? Wo und wer entscheidet das?
wenn Du eine steuerliche Anerkennung haben willst, musst du mit dem Steuerberater und Finanzamt sprechen. NENNEN kann sich JEDER wie er will, ob das dann aber beim FA anerkannt ist oder wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
wer in mv die anerkennung der landwirtschaftsbehörde als gewerblichen landwirtschaftl. betrieb braucht, benötigt mind. 4 stuten u. 1 hengst, ersatzweise 5 stuten..muß zudem min.1/2 ha weide pro pferd nachweisen.(und einiges andere mehr) gestüt darf man sich zb. erst ab einem zuchttierbestand von 18-20 pferden nennen.(vorgeschrieben)