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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 2.969 mal aufgerufen
 Fragen und Diskussionsbeiträge zum Thema Pferdehaltung
Stef Offline

Staatsprämie

Beiträge: 622

18.02.2010 11:15
Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Steht jemand von Euch in einer Haltergemeinschaft und hat dort einen Vertrag? Ich würde gern ab dem Frühjahr zu meinen beiden Pferden noch 1-2 Einsteller dazustellen. Das ganze soll als Haltergemeinschaft laufen. Das heißt die Arbeiten werden anteilig erledigt. Für Heu/Einstreu/Wasser würde ich eine monatliche Pauschale nehmen, die die tatsächlichen Kosten deckt (ohne Gewinn für mich). Alle anderen Kosten für Zaun und Stallbau würde ich übernehmen, dass finde ich am einfachsten und sorgt für wenig Ärger, falls der Einsteller geht oder ein neuer dazukommt.
Nun würde ich mich gern vertraglich absichern, dass der Miteinsteller eine Pferdehaftpflichtversicherung für seine Pferde hat und im Schadensfall keine Ansprüche gegen mich oder den Hofeigentümer stellen kann (ich habe den Stall nur gemietet). Außerdem würde ich die monatliche Pauschale und eine 4-wöchige Kündigungsfrist schriftlich festlegen.

Weiss jemand, ob ich das alles einfach so zusammenschreiben kann oder gibt es da irgenwelche juristische Spitzfindigkeiten, die ich beachten muss.

Leider kann ich im Internet keinen Mustervertrag für eine Haltergemeinschaft finden.

LG
Stef

caboroig Offline

Forum-Verdienstkreuz Bronce

Beiträge: 1.148

18.02.2010 11:22
#2 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Schau mal da
http://www.hipposecure.de/
vielleicht findest du dort was.
LG Jutta

ehemaliges Forumsmitglied Offline

ehemaliges Mitglied

Beiträge: 0

02.03.2010 16:23
#3 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Ich hatte für meine Einsteller einen sogenanten Haltergemeinschaftsvertrag.

Der ist aber rechtlich nicht wirklich haltbar, sowas gibs rechtlich gar nicht. Es ist sowieso egal was Du als
Überschrift nutzt - Pensionsvertrag, Pferdeeinstellvertrag...- es wird rechtlich lediglich als Vertrag gesehen.
Also ich habe mittlerweile als Überschrift nur Vertag stehen und führe dann unter § XY Vertragsgegenstand etc auf.

Ich hatte nämlich das Problem das eine Einstellerin mit Ihrem Pferd "schindluder"
auf dem Reitplatz betrieb ( 2 jähriger frisch kastrierter Hengst, Halfter und Sattel drauf - aber da kein Sattelgurt vorhanden mit Schnur umgebunden, Sattel rutsch untern Bauch, Pferd wird panisch, durchbricht Holzeinzäunung vom Reitplatz,
rumpelt in Hofzaun, durchrennt Paddockeinzäunung von Stuten.... ) worauf sie von mir fristlos gekündigt wurde und
ich Schadenersatz forderte.
Kurz um: obwohl im Vertrag klar definiert war das Sie für Schäden die durch Sie oder Dritte oder Ihrem Pferd entstehen
aufkommen muß bin ich nach einem Gerichtsentscheid auf den meisten Reparaturkosten sitzen geblieben. Und es war auch
ganz egal das es grob fahrlässig war oder wie auch immer man es bezeichnen möchte. (Hatte mir aus dem Internet -glaube von der FN- einen Mustervertrag kopiert und diesen etwas abgeändert bzw. ergänzt)

Trotzdem würde ich immer einen Vertrag machen. Dann gibts später zumindest etwas Klarheit über die Abmachungen. Obs dann
natürlich vor Gericht hilft.....

Wenn Du willst kann ich Dir meinen Vertrag per email zukommen lassen. Dann kannst Du aus allem was Du findest Deinen eigenen
kreiren. ( brauch ich aber emailadresse...)

Dagi

Stef Offline

Staatsprämie

Beiträge: 622

03.03.2010 10:02
#4 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Bei einer Haltergemeinschaft wird doch alles gleich aufgeteilt, dass muss doch dann eigentlich rechtlich anders zu bewerten sein, als wie wenn einer vermietet und dann Einsteller hat. In der Haltergemeinschaft sind doch quasi alle gleich verantwortlich und die Kosten werden anteilig aufgeteilt. Mir ist halt wichtig dass mein Vermieter (wir haben Wohnhaus, Stall,Scheune, Koppeln nur gemietet) aber auch ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn ein Pferd was anstellt oder sich jemand auf unserem Hof verletzt.
Was den Fall mit Deiner Einstellerin betrifft, warum wurde das nicht über die Haftpflichtversicherung geregelt? Und wie war die Begründung vom Gericht?
Meine Stute ist am Sonntag übers Round Pen gehüpft (ich habe meine Pferde zurzeit in einer Reitanlage stehen). Pferd hat zum Glück nur Schürfwunden, aber drei der Panels sind verbogen, Schaden ca. 700 EUR. Dafür habe ich aber eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernimmt (bis auf 10% Eigenanteil).
Meine e-mail Adresse schicke ich Dir als PN (oder PM???)
LG
Stef

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

03.03.2010 15:41
#5 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Eine Haltergemeinschaft wird (wenn nichts anderes vereinbart wird) i.d.R. als GbR (Gemeinschaft bürgerlichen rechts) angesehen.

Und ja: man kann da Verträge schließen. Die sollten dann aber eben auch nicht wie ein Mietvertrag o.ä. sein, sondern eben wie ein "Gesellschaftsvertrag".

Und ja: solche Verträge sind wirksam!
(Außer es werden Regeln getroffen, wo laut Gesetz nichts geregelt werden kann oder ähnliches).

Wo man sowas im Netz evtl. "frei" und kostenlos bekommen kann, weiß ich aber auch nicht.
Und selbst wenn es da evtl. was gibt, weiß ich nicht, obd as was taugt. Das sollte man sich gut anschauen. Denn wenn es evtl. veraltet ist (o.ä.), kann es sein, dass es mehr schlecht als recht ist... ;-)

Gerade wie man in Cody Fall sieht, kann die eigene Änderung auch dazu führen, dass man evtl. eben einen schönen Vertrag hat,d er einem aber für das,w as man regeln wollte, nichts bringt...

Evtl. wäre es sinnvoller, sich so einen Vertrag wirklich von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen. Das ist es evtl. einfach wert (und ein Kollege sollte das im Zweifelsfalle besser können, als ein Nicht-Jurist einfach so; selber abändern/anpassen ist bei Nicht-Juristen meist gefährlich!!)

ehemaliges Forumsmitglied Offline

ehemaliges Mitglied

Beiträge: 0

04.03.2010 17:31
#6 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

für Stef:
ich hatte zwar in meinem Vertrag auch stehen das die Besitzer für Ihre Pferde eine Haftpflichtversicherung abschließen
müssen, hab ich aber dummerweise nie kontrolliert. Und die Besitzerin hatte für Ihren keine Haftpflichtversicherung.

Das Gericht ging überhaupt nicht auf den Vertrag ein - ob da was falsch wär oder ob er überhaupt greift oder nicht. Da
die "Gegenpartei" behauptete ich hätte mich bei einem Gespräch bereit erklärt 200 Euro zu nehmen und die Sache wäre gegessen war für das Gericht die alleinige Frage ob das stimmt oder nicht. Wenn ja bekomm ich die 200 Euro, wenn nein würde vom Gericht anhand der Unterlagen ( Kostenvoranschläge von einer Firma )entschieden was mir zusteht. Scheinbar wird aber
gutes Lügen heute mehr belohnt als die Wahrheit. Und das Gericht glaubte der Gegenpartei mehr als mir ( trotz Zeugen etc )Und so bekam ich lediglich 200 Euro und die hälfte der Gerichtskosten.

Aber der Tipp von KarinMR sich einen Vertrag von einem Anwalt schreiben zu lassen ist glaube ich eine gute Wahl. Zumindest
wenn es sich hierbei um einen "guten" Anwalt am besten mit Pferderechtwissen handelt. Mir war das aber zu teuer. Und nach meiner Gerichtserfahrung würde ich heute sagen das der Vertrag letztendlich gar nicht zum tragen kam. Aber das ist bestimmt Situationsabhängig ( oder sogar Richterabhängig?? )

Grüßle
Dagi

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

05.03.2010 11:08
#7 RE: Haltergemeinschaft Zitat · Antworten

Das was dir geschehen ist, ist vermutlich eine sogenannte Beweislastentscheidung.

Die haben dieses Gespräch behauptet und konnten es vermutlich durch irgendwelche "Zeugen" beweisen.
Der Richter war nicht dabei. Der weiß nicht, wie es war und muss ja den zeugen glauben (außer man kann die eben direkt entkräften...).

Es ist immer wieder traurig, wenn man sowas mitbekommt, aber da kann leider auch niemand was gegen machen. Wenn jemand vor Gericht lügt - gerade auch ein Zeuge - und man kann das Gegenteil nicht beweisen, dann ist man echt machtlos!

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