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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 3.131 mal aufgerufen
 Fragen und Diskussionsbeiträge zum Thema Pferdehaltung
amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

15.01.2010 19:38
Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Wie würdet ihr das handhaben wenn man in einem Stall als Einsteller steht(ohne Vertrag) und das Pferd verkauft wird.Klar,rein rechtlich keine Frage da in diesemfall kein Vertrag existiert und beim Verkauf eines Pferdes normalerweise auch keine 4 Wöchige Kündigungsfrist engehalten werden muss...
Aber wenn jetzt z.b das Pferd Mitte des Monats verkauft ist und man geht dann zum nächsten ersten(bis dahin wäre die Box dann ja eh bezahlt)und es wäre sozusagen zwei Wochen zuvor bescheid gesagt worden.Wäre doch unüblich das man dann noch zwei weitere Wochen die Box bezahlen müsste?Wie gesagt,nicht im Falle einer normalen Boxenkündigung sondern Verkauf des Pferdes.

Nadja Offline

Staatsprämie

Beiträge: 963

16.01.2010 13:59
#2 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Das kommt wohl darauf an. Auch wenn nix schriftlich ist, ein Vertrag kann auch mündlich als abgeschlossen gelten. Dann ist es wohl ne Frage, welche Art. Wenn es als Mietvertrag angeshen wird, dann sind 3 Monate Kündigungsfrist drin.

Meine Freundin hatte ihr Pony weggestellt, da es in dem Stall (durch tatkräftig Mithilfe des Managementes) richtig krank geworden ist. Die musste drei volle Monate zahlen und hat es auch nicht darauf ankommen lassen, obwohl sie Anwältin ist und sich mit Pferderecht beschäftigt.

Denke ein Sonderkündigungsrecht hat man evtl. nur, wenn das Pferd überraschend stirbt.
Gibt jedenfalls wohl auch jede Menge Rechtsstreitigkeiten um so was.

Schneckeline Offline

Elite


Beiträge: 433

16.01.2010 19:17
#3 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Pferdeeinstellverträge werden i.d.R. als Verwahrungsvertrag angesehen und nicht als Mietvertrag. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann man sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Aber bevor man sich auf sowas beruft, sollte man vielleicht einfach mal ein nettes Gespräch mit dem Stallbesitzer führen.

In den Sattel gehören nur zwei Emotionen - Humor und Geduld

amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

16.01.2010 19:31
#4 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Ja an 3 Monate muss sich niemand halten-selbst wenn ein Vertrag besteht...Hier gings auch nur ums "moralische"FALLS Stallbesi und Einsteller anderer Meinung sind.Rechtlich ist der Einsteller eh auf der sicheren Seite weil kein Vertrag geschlossen wurde.Aber in diesem Fall wurde sich jetzt geeinigt.Der Einsteller hat den vollen Monat bezahlt und geht in 2 Wochen.Hatte mich nurmal interressiert-aber denke selbst bei einem Einstellungsvertrag wird sich wohl kaum ein "Vermieter"Querrstellen wenns um einen Verkauf geht...

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

18.02.2010 09:54
#5 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Wenn das Pferd dort eingestellt wurde, ist auf jeden fall ein Vertrag vorhanden.
Bei Einstellverträgen gibt es keinen Formzwang, daher kann der eben auch mündlich geschlossen werden (da reicht ja die Vereinbarung "mein Pferd steht bei dir" "du bekommst xx € dafür" -oder ähnliches!-).
Es gibt darüberhinaus auch noch den sogenannten "faktischen Vertrag". Das ist dann gegeben, wenn ncihts vereinbart wurde, man aber die Gegenleistung einfach nutzt (z.B.: man meldet sich beim Stromlieferanten nicht an, bezieht aber den Strom!. Dann ist ein Vertrag da. Man ist bei einem faktischen vertrag verpflichtet, "die üblichen Entgelte" zu zahlen...).

Sofern ein schriftlicher Vertrag fehlt und auch sonst keine Vereinbarungen zur Kündigungsfrist vorgenommen worden sind, ist ein Einstellvertrag ohne Kündigungsfrist kündbar. Dies resultiert daraus, dass Einstellverträge von der Rechtsprechung (inzwischen) als Verwahrungsvertrag eingestuft werden.

Wenn aber im Vertrag (schriftlich oder auch mündlich) eine andere Frist vereinbart wurde, dann gilt die!
Egal ob es 14 Tage, oder 1 Monat, 2 Monate oder auch 3 Monate sind!!

Ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Verkaufs gibt es nicht; es sei denn, das ist im Vertrag mit geregelt.

silberschweif Offline

Staatsprämienanwärter/in

Beiträge: 459

18.02.2010 22:47
#6 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

also wenn man sich mit dem Gedanken trägt, sein Pferd zu verkaufen, dann sollte man vielleicht auch gleich mit dem Vermieter sprechen.
Man weiß ja nicht, wann es soweit ist. Wann man einen Käufer findet...
So habe ich es gemacht. Habe unserem Vermieter das gesagt, dass ich verkaufen möchte, aber nicht weiß - wann es soweit sein kann. Ob in einem
oder in 6 Mon. z.Bsp.
Er hat sich nach einem neuen Kunden umsehen können - ihm aber eben nicht sagen können WANN es soweit ist. Aber es war nie ein Problem bis
dato, denn die Boxen sind heut zu tage auch nicht mehr so schnell voll zu bekommen.
Bei uns sind im 22er Stall gleich mal 6 Boxen leer !!!

ehemaliges Forumsmitglied Offline

ehemaliges Mitglied

Beiträge: 0

02.03.2010 16:07
#7 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Mir hat mal eine Anwältin mitgeteilt das ohne schriftlichen Vertrag immer ein Monat als Kündigungszeit anzusehen ist.

Mein Bauch sagt mir aber das Du nichts zu zahlen hast. Kein Vertrag - keine Vereinbarungen.
Schließlich bekommst Du von Deiner Haftpflichtversicherung auch ab dem "Verkauftag" anteilig dein Geld von der Jahresprämie zurück.
Also Verkauft ist dann denke ich doch was anderes als Umgestellt.

Aber um des Friedens willen würde ich für die "fehlenden" 2 Wochen die Kaltmiete zahlen. Wobei das wieder so ein Thema ist, woran man diese Berechnet.

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

03.03.2010 15:33
#8 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

@Cody:
Nimm es mir bitte nicht übel. Aber das was du schreibst, stimmt eben nicht.
Der Vertrag ist da und zwar eben mündlich. Es gibt hier keinen Formzwang.

Im Versicherungsrecht istd as was anderes. Da ist es eben rechtlich so geregelt. Nur deswegen zahlen Versicherungen das anteilige Geld zurück, wenn man das Pferd, oder auch den Hund, das Auto, ein Haus verkauft/abgegeben hat.

Es mag sein, dass die eine Anwältin mal gesagt hat, dass ein Monat KüFrist gelten würde.
Vor einigen Jahrn hätte ich dir sogar gesagt, dass es drei sind (bei mündlichem vertrag und/oder bei fehlender Vereinbarung zu Kündigungsfristen). Denn "damals" ging dei Rechtsprechung noch davon aus, dass dieser Teil des Einstellvertrages entsprechend des Mietrechts des BGBs zu regeln sei. und da wäre dann eben eine 3monatige Kündigungsfrist die gesetzliche Regelung (die automatisch greift, wenn nichts anderes vereinbart wurde...).

Heute hat sich da aber die Rechtsprechung eben gewandelt. Und diese Verträge werden als "Verwahrungsverträge" angesehen.

Rechtsprechung wächst und unterliegt immer einem Wandel. Es kommt sogar vor, dass der Bundesgerichtshof quasi sich selbst mal aufhebt (weil eben jetzta ndere Richter dort sitzen, als vor xx Jahren und sich eben auch sonst alles ind er Gesellschaft ändert, was ebenfalls ind ei Rechtsprechung mit ein fließt!).

Mir ist immer sehr daran gelegen, dass gerade in diesen Dingen nichts falschen rumerzählt wird (bzw. eben evtl. nur etwas, was inzwischen überholt ist). Ich bin selber RAin und arbeite (u.a.) auch im sogenannten Pferderecht. Deswegen verfolge ich die dortige Rechtsprechung auch.
Auch ich kann immer nur das wiedergeben, was gerade jetzt von der Rechtsprechung so angesehen wird. Kann also gut sein, dass in 5 oder 7 Jahren die Einstellveträge wieder anders bewertet/beurteilt werden als heute. Aber momentan ist es eben so wie ich oben schon skizziert habe... (wie gesagt: früher war es anders...)

ehemaliges Forumsmitglied Offline

ehemaliges Mitglied

Beiträge: 0

07.03.2010 16:08
#9 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

an KarinMR:

nee, nehm ich natürlich nicht übel... keine Sorge.
Aber wie soll man denn einen rein mündlichen Vertrag rechtlich gewichten, da weiß man ja überhaupt nicht mehr wer lügt
und wer nicht? Und gerade das ist ja dann das Problem. So lange sich alle einig sind ist alles gut, aber wenns dann
doch auf einen Streit hinausgeht traue ich mündlich keinem Fremden mehr....

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

08.03.2010 10:10
#10 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Genau das ist oft das Problem.
DAS man den Vertrag geschlossen hat, ist hier wohl eindeutig (schließlich steht das Pferd da). WAS aber evtl. vereinbart wurde, läßt sich immer schwer beweisen.

Genau deswegen ist es ja auch besser, man schließt so eine Vereinbarung schriftlich ab: da hat man dann das Papier als Nachweis für die Vereinbarungen des Vertrages...

amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

13.03.2010 12:45
#11 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Hat sich in diesem Fall eh schon erledigt..Nein,es handelte sich nicht um einen Vertrag.Das besagte Pferd wurde ohne Vertrag eingestellt.ICH persönlich bin es eigentlich gewohnt das man beim Pferdeverkauf keine Kündigungsfrist einhalten muss-sofern das vorher bekannt ist das das Pferd verkauft werden soll.Das der angefangene,bereits gezahlte Monat bezahlt wird ist natürlich klar.

KarinMR Offline

Eliteanwärter/in

Beiträge: 260

13.03.2010 14:19
#12 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Einen Vertrag habt ihr dennoch! Wir Juristen nenne das dann "faktischen Vertrag". Selbst wenn man sich nicht weiter mündlich einigt, hat man immer einen Vertrag; quasi einfach durch Nutzung (wenn man in einen Bus einsteigt, schließt man automatisch, konkludent einen Beförderungsvertrag!). Hier habt ihr euch ja aber sogar bestimmt besprochen. Zumindest über den Punkt "was zahlst du pro Monat, was wird gefüttert, ist Weide/Auslauf/Hallennutzung/POlatznutzung mit drin...
Reicht total aus. Die restlichen Punkte muss man ja nicht detailliert regeln. Da greift dann die gesetzliche Regelung, wenn keine individuelle Regelung da ist.

Und gerade der Üunkt "Verkauf" muss nicht einfach vorher dann gesagt werden, sondern es muss eben vereinbart werden, dass dann ab dem Monat keine Zahlungen mehr anfallen.

amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2010 14:55
#13 RE: Kündigung bei Pferdeverkauf Zitat · Antworten

Ging bei diesem Beispiel nicht um mein Pferd.Allerdings mach ich sowas genauso,wenn ich mein Pferd vorhabe zu verkaufen dann wird gesagt das der jederzeit weggehen kann,das wird dann akzeptiert oder nicht.Ich würd keine 4 Wochen weiter Box zahlen wenn ich mein Pferd verkaufe.Das ist dann aber auch vorher abgemacht.Klar-wenn ein Pferd mitten im Monat weggeht ist die Boxenmiete ja eh bezahlt.

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