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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 770 mal aufgerufen
 Rund um Zucht und Aufzucht
Sportschecke Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten

Beiträge: 2.296

06.07.2009 15:38
Hengst-Anerkennung über Leistung Zitat · Antworten

Bekanntlich besteht ja neben der HLP auch die Möglichkeit, Hengste über Sporterfolge zur Zucht zugelassen zu bekommen. Könnt Ihr mir sagen, welche Voraussetzungen/Erfolge ein Hengst dafür benötigt? Ist das abhängig vom jeweiligen Alter?

LG Sportschecke
www.sportschecken.de

Milka Offline

Staatsprämie


Beiträge: 626

06.07.2009 22:51
#2 RE: Hengst-Anerkennung über Leistung Zitat · Antworten

Hallo Sportschecke,

wenn ich´s richtig im Kopf habe 5 x S** oder höher, plaziert an 1 bis 3 Stelle.

Milka

Mindestens 3 x täglich faul sein,
und das Leben genißen!

bunte-pferde.de Offline

Staatsprämie


Beiträge: 694

06.07.2009 23:42
#3 RE: Hengst-Anerkennung über Leistung Zitat · Antworten

Ja Richtig, allerdings ist das teilweise Verbandsabhängig, aber die der FN angeschlossenen haben fast alle diese Regelung.
Allerdings erst wenn Sie keine HLP mehr machen. Bis 6 Jährig können Sie über 30 Tage und Sporterfolge oder Bundechampionat noch Ihren Segen bekommen. Genauer steht es aber in der ZVO (Zuchtverbandsordnung der FN)oder in den Richtlienien der Zuchtverbände.
Hier vom ZfDP:

(1.1.2) Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I
Auf Antrag können Hengst vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden
- die dreijährig sind und noch keine Hengstleistungsprüfung nach § 8(1)oder (2)
Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen
erfüllen. Diese vorläufige Eintragung gilt nur die Decksaison bis zum 31. Oktober
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd (ZfdP)
ZBO 2007
des Zuchtjahres als dreijähriger Hengst und erlicht automatisch für die Decksaison
als vierjähriger Hengst.
- die drei- oder vierjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung
nach § 8 (2) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ abgelegt haben, aber die übrigen
o.g. Voraussetzungen sowie folgende Bedingungen erfüllen: wenn die Hengste in
einer Veranlagungsprüfung nach § 8 (1) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ eine
gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ bzw.
„springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erzielt haben. Diese vorläufige
Eintragung gilt dann für die Decksaison als drei- oder vierjähriger Hengst.
- Die fünfjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach § 8 (2)
oder (3) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ abgelegt haben, aber die übrigen o.g.
Voraussetzungen sowie folgende Bedingungen erfüllen: wenn die Hengste in einer
Veranlagungsprüfung nach § 8 (1) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ eine
gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ bzw.
„springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erzielt haben sowie den Nachweis einer
nach § 38 (2) LPO registrierten Platzierung, die durch eine Ergebnis von mindestens
7,5 in einer Dressurpferde-, Springpferde- oder Geländepferdeprüfung der Klasse A
oder einer Eignungsprüfung als vierjähriger Hengst erreicht wurde. Die
nachweisliche Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes
(drei- oder vierjährig) kann den Nachweis der Platzierung ersetzen. Diese vorläufige
Eintragung gilt dann für die Decksaison als fünfjähriger Hengst.
Für 6jährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das HB I
nicht möglich.

§ 8 Hengstleistungsprüfungen
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als
Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung
und Stationsprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und
Turniersportprüfung durchgeführt werden.
(1) Veranlagungsprüfung auf Station
Die Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) wird von den nach Tierzuchtrecht
zuständigen Stellen oder in den von diesen beauftragten Prüfungsstationen
durchgeführt.
(2) Stationsprüfung für Hengste
Die Stationsprüfung (70-Tage-Test) wird von den nach Tierzuchtrecht zuständigen
Stellen oder in den von diesen beauftragten Prüfungsstationen durchgeführt.
(3) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann
als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen
können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und
Vielseitigkeit durchgeführt.
Für Hengste des Zuchtbuches „Deutschen Pferdes“ werden folgende
Turniersportergebnisse berücksichtigt:
• die 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur oder Springen der Kl. S
oder
• die 3malige Placierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit der Kl. M oder S
oder
• in Kombination mit einer Veranlagungsprüfung
- der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 5jährigen
Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen
Geländepferdes
oder
- der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 6jährigen
Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen
Geländepferdes.

--------------------------------------------------
Hätten Sie geschwiegen, so hätte man Sie für weise gehalten (Bibeltext)

http://www.gestüt-hahnenhof.de

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