Dieses Forum soll allen Pintofreunden eine Möglichkeit bieten, sich zu treffen und auszutauschen.Wir wünschen viel Spaß dabei!
Wir bitten alle User dieses Forums die üblichen Regeln des guten Miteinanders einzuhalten. Ansonsten wird konsequent gelöscht. Über den Button "Beiträge der letzten Tage" erhalten sie eine Übersicht der aktuellen Beiträge. Als Gast haben Sie nur verminderte Leserechte. Melden Sie sich daher an und vervollständigen Sie unbedingt ihr Profil. Erst dann können Sie an Diskussionen teilhaben, lesen und beachten Sie unsere Info + Regeln zum Forum ,dort wird auch Ihre Gruppenzuordnung nebst Rechten erklärt.
Bekanntlich besteht ja neben der HLP auch die Möglichkeit, Hengste über Sporterfolge zur Zucht zugelassen zu bekommen. Könnt Ihr mir sagen, welche Voraussetzungen/Erfolge ein Hengst dafür benötigt? Ist das abhängig vom jeweiligen Alter?
Ja Richtig, allerdings ist das teilweise Verbandsabhängig, aber die der FN angeschlossenen haben fast alle diese Regelung. Allerdings erst wenn Sie keine HLP mehr machen. Bis 6 Jährig können Sie über 30 Tage und Sporterfolge oder Bundechampionat noch Ihren Segen bekommen. Genauer steht es aber in der ZVO (Zuchtverbandsordnung der FN)oder in den Richtlienien der Zuchtverbände. Hier vom ZfDP:
(1.1.2) Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I Auf Antrag können Hengst vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden - die dreijährig sind und noch keine Hengstleistungsprüfung nach § 8(1)oder (2) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen. Diese vorläufige Eintragung gilt nur die Decksaison bis zum 31. Oktober Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd (ZfdP) ZBO 2007 des Zuchtjahres als dreijähriger Hengst und erlicht automatisch für die Decksaison als vierjähriger Hengst. - die drei- oder vierjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach § 8 (2) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen sowie folgende Bedingungen erfüllen: wenn die Hengste in einer Veranlagungsprüfung nach § 8 (1) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erzielt haben. Diese vorläufige Eintragung gilt dann für die Decksaison als drei- oder vierjähriger Hengst. - Die fünfjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach § 8 (2) oder (3) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen sowie folgende Bedingungen erfüllen: wenn die Hengste in einer Veranlagungsprüfung nach § 8 (1) Zuchtprogramm „Deutsches Pferd“ eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erzielt haben sowie den Nachweis einer nach § 38 (2) LPO registrierten Platzierung, die durch eine Ergebnis von mindestens 7,5 in einer Dressurpferde-, Springpferde- oder Geländepferdeprüfung der Klasse A oder einer Eignungsprüfung als vierjähriger Hengst erreicht wurde. Die nachweisliche Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes (drei- oder vierjährig) kann den Nachweis der Platzierung ersetzen. Diese vorläufige Eintragung gilt dann für die Decksaison als fünfjähriger Hengst. Für 6jährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das HB I nicht möglich.
§ 8 Hengstleistungsprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Veranlagungsprüfung auf Station Die Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) wird von den nach Tierzuchtrecht zuständigen Stellen oder in den von diesen beauftragten Prüfungsstationen durchgeführt. (2) Stationsprüfung für Hengste Die Stationsprüfung (70-Tage-Test) wird von den nach Tierzuchtrecht zuständigen Stellen oder in den von diesen beauftragten Prüfungsstationen durchgeführt. (3) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt. Für Hengste des Zuchtbuches „Deutschen Pferdes“ werden folgende Turniersportergebnisse berücksichtigt: • die 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur oder Springen der Kl. S oder • die 3malige Placierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit der Kl. M oder S oder • in Kombination mit einer Veranlagungsprüfung - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 5jährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Geländepferdes oder - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 6jährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Geländepferdes.
-------------------------------------------------- Hätten Sie geschwiegen, so hätte man Sie für weise gehalten (Bibeltext)