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Qualifikationen vom 16. Mai bis einschließlich 05. Juli 2009
Finale vom 18. bis 19. Juli 2009
Der Weg zum Finale des Deutschen Fohlen-Championats führt über die in ganz Deutschland stattfindenden regionalen Championats-Qualifikationen. Die Qualifikationen werden von den Ausrichtern selbständig und eigenverantwortlich entsprechend unserer Ausschreibung durchgeführt. Die besten Fohlen erhalten die begehrte Finalzulassung in Lienen.
Über 1000 Fohlen haben 2008 die Teilnahme an den Qualifikationen als vermarktungsfördernde Plattform genutzt.
Wer nimmt an den Qualifikationen teil?
Wir werden am 06.06. unser Glück in Borgwedel versuchen. Hier stellen wir das FS Golden Highlight HF vor.
In Tasdorf wollen wir dann das Camaro HF präsentieren.
Ausschreibung zum "Deutschen Fohlenchampionat 2009"
Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Warmblutfohlen deren Väter in das Hengstbuch 1 und deren Mütter im Hauptstutbuch eines deutschen Zuchtverbandes eingetragen sind.
"NEU": Darüber hinaus sind alle Fohlen der Rasse "Deutsches Reitpony" teilnahmeberechtigt wenn deren Väter in das Hengstbuch 1 und deren Mütter im Hauptstutbuch eines deutschen Zuchtverbandes eingetragen sind.
Nenngeld Das Nenngeld beträgt pro Warmblutfohlen 55,00 € und pro Fohlen der Rasse "Deutsches Reitpony" 35 €. Das Nenngeld ist mit der Anmeldung des Fohlens zur Qualifikation an den jeweiligen Qualifikationsausrichter zu zahlen.
Anmeldeschluss Der Anmeldeschluss wird vom jeweiligen Qualifikationsausrichter festgelegt.
Richter Die Ausrichter der Qualifikationen bestimmen jeweils drei Richter. Gerichtet wird offen und getrennt.
Richturteil Mit der Teilnahme am Championat erkennt der Züchter das Richturteil an. Eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Bewertung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fohlenlot Finale Für das Finale am 18. und 19. Juli 2009 qualifizieren sich jeweils 25 % der gestarteten Fohlen.
Preisgeld Auf dem Finale des Deutschen Fohlenchampionats 2009 werden insgesamt 60.000 € an Geld-, Sach- und Ehrenpreisen ausgeschüttet.
Außerordentliche Startgenehmigung Der Veranstalter behält sich vor, bis maximal 10 Fohlen eine Startgenehmigung für das Finale zu erteilen. Vorraussetzung ist die Teilnahme an einer Qualifikation.
Lajana, Du bist doch keine Spassbremse. Am besten Sille erkundigt sich beim Veranstalter; der kann es dann ganz genau sagen. Bevor wir hier ins Spekulieren geraten, immer den dirkten Weg wählen, oder?