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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 748 mal aufgerufen
 Rund um Zucht und Aufzucht
painted lady Offline

Moderatorin

Beiträge: 593

17.09.2008 21:20
Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten

Hallo brauch dringend eure Hilfe: folgender sachverhalt: stute wurde beim dpzv aufgenommen wird im vb 1 geführt. schriftstück vom hiesigen zuchtverband mit der übernahme ins vb 1. auf einmal erfolgte eine rückstufung der besagten stute ins vb 2 weil sie deren mutter nicht als abstammung anerkennen. zudem hat die stute zwei lebensnummern. einmal die deutsche (war die ursprüngliche) und dann bei der übernahme eine österreichische.
ich versteh das ganze nicht mehr! bin grad am kämpfen, dass der besagte vorgang rückgängig gemacht wird.
habt ihr einen rat für mich?
danke und lg
Pia

Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2008 23:21
#2 RE: Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten

Oh-ha!
Selbe Diskusionen hatte ich beim ZfdP...
Beide Vollschwestern ins HStB eingetragen, aber
meine sollte ins VB1.
Sammle so viel Info´s über die Eltern wie du
kannst. Noch besser, Versuch an Abstammungs-Kopien
zu kommen. Desdo mehr du vorlegen kannst, um so
mehr Pluspunkte für dich.
Ich musste mir z.B. anhören, dass die Mutterlinie
meiner Stute, Appaloosas, nicht Zuchtanerkannt
seien. Was man an der Lebensnummer sehen könnte.
Dummerweise wird die Lebensnummer ja mit dem
Fohlenbrennen "übergeben". Schön, wenn man dort
schon die zukünfigen Zuchtqualitäten des Fohlen´s
mit eintragen könnte... Wie z.B., gleich den
Vermerk HB1, dann könnte man sich den ganze Stress
der Körung und HLP ja sparen.
Der Appaloosa-Verband hatte sich dumm gelacht, als
ich das denen sagt. Abgesehen davon, hatte ich
positiver weise noch gleich erfahren, dass meine
Stute von einer ganz tollen und seltenen Linie abstammt. *gins


So, Schluss mit schreiben. Horrorfilm schauen und schreiben
fällt doch etwas schwer...


lg sille

falkenhorst Offline

Moderatorin

Beiträge: 2.233

18.09.2008 06:59
#3 RE: Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten

es kommt vielleicht darauf an in welches Buch Ihr die Stuten eingetragen haben wolltet und dafür sind die Rassen im Pedigree vielleicht nicht zugelassen. Einfach mal das Pedigree der Stuten bei Allbreed eingeben und zwar mit der dazugehörigen Rasse aller Pferde im Pedigree und dann hier Link setzen und schon kann man mal nachsehen woran es vielleicht liegen könnte. Allbreed gibts hier http://www.allbreedpedigree.com

painted lady Offline

Moderatorin

Beiträge: 593

18.09.2008 07:09
#4 RE: Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten

am abstammungsnachweis von österreich steht folgendes sinngemäß:
aufgenommen im vb 1 des dpzv vb1 mit der wertnote 6,15
übernahme ins vb 1 pinto des hiesigen zuchtverbandes mit der wertnote 6,15 UND neuer lebensnummer! das hab ich schriftlich und ihnen auch geschickt.
jetzt ist es aber so, dass die dieses amtliche schriftstück in ihrer datenbank korrigiert haben! ohne jemanden zu verständigen. und soweit ich das weiß, darf man das nur mit bescheid vom bundesministerium!!!

Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

18.09.2008 10:18
#5 RE: Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten


Also Gwen da gebe ich dir schon recht, aber
wenn zwei Vollschwestern meiner Stute beim
selben Verband von der selben Züchterin
Vorgestellt werden, aber nur die beiden
Vollschwestern ins HStB eingetragen werden
und meine "nur" ins VB1. Da kann doch was
nicht stimmen...
Abstammung hin, Abstammung her!
Naja, hatte nach langen Diskusionen (gut
über 2 Jahre) den Verband gewechselt und
sie wurde nun, wegen ihrer Abstammung,
da unteranderem ja lückenlos, bei zwei
anderen Verbänden ins HStB eingetragen.



Wieso wurde eine neue Lebensnummer für
deine Stute ausgestellt?
Hast du das Orginal bei dir, oder auch
dem Verband zugeschickt?
Ich gebe NIE ein Orginal herraus, bis
ES geklärt ist.
So hatte ich bei der letzten, neuen
Stuteneintragung erstmal genau nach
"gebohrt", wo und als was meine Stute
beim neuen Verband eingetragen wird.
Wollte ja auch keinen Rückschritt, nach
dem ich Jahrelange gekämpft hatte... .


lg sille

painted lady Offline

Moderatorin

Beiträge: 593

18.09.2008 10:41
#6 RE: Übernahmebestimmungen für ausländische Stuten Zitat · Antworten

hab den abstammungsnachweis von der besitzerin von der besagten stute (ist die mutter meiner maus) in kopie bekommen.
aber jetzt bin ich draufgekommen, dass wir eine bestimmung haben, wonach pferde die bis 2000 beim dpzv geführt wurden auch bei uns 1 zu 1 übernommen werden zu haben. die stute ist beim dpzv als einfärbige "pintostute" geführt. hat aber jetzt bei uns eine lebensnummer für warmblüter bekommen, da erfüllt sie die kriterien definitiv nicht! aber für die pintos! hab jetzt am abend einen termin. bin schon gespannt. halt euch am laufenden!
das schlimme ist nur, dass ich schon seit über einem jahr damit kämpfe! und die sagten immer, ich hab unrecht und jetzt???
glg pia

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