warum reni....ganz einfach...
es gibt da unterschiedliche regelungen bezüglich der zuchtbuchanforderungen,
wie ich schon schrieb.
beide elterteile erfordern zumindest in der eigenen abstammung
die jeweils geforderten ahnenreihen(generationen).
wir gehen von hb 2 aus.....auch ein hb2 hengst benötigt volle abstammung,
ebenso eine stutbuch II stute.
dies dürfte bei zitat :
Vorbuchstute mal HB1 Hengst ergibt Stutbuch 2 mit vollen Papieren,
nicht der fall sein,da die geforderten generationen nicht da sind.
sind diese grundsatzvoraussetzungen erfüllt, erhalten die fohlen
volle papiere und sind stutbuch 1-bzw. hengstbuch 1 fähig.
das ist auch beim zfdp so (darf gem.TZG auch nicht anders sein).
die unterteilung der hauptabteilung ist gesetzlich vorgeschrieben,
in das
vorbuch(sonderabteilung) dürfen nur die tiere(müssen) eingetragen werden,
die die anforderungen der hauptabteilung(Stb1-2+Hb 1-2)nicht erfüllen.
das betrifft leistungsanforderungen nur in verbindung mit fehlenden
abstammungsnachweisen oder unerlaubter einkreuzung.
unerlaubte kreuzung(siehe zugelassene Rassen)verpflichtet die verbände nach neuesten
bestimmungen zur führung einer weiteren abteilung:
nicht reinrassiges zuchttierdies kann sowohl in der hauptabteilung sowie in der sonderabteilung(vorbuch) geschehen,
da oft auch equiden mit vollen abstammungen u. papieren in veredelungsprozesse einbezogen
werden. gilt also auch für tiere mit mangelhafter abstammung.
diese regelung ist neu und es wird etwas dauern, bis das voll umgesetzt wurde,ist aber pflicht.
prämiert werden kann sogar ein vorbuchtier oder fohlen.
frodero, mir fällt bei deiner aussage zu deiner stute auf, daß es da widersprüche
gibt, die es nicht geben kann bzw. darf,ich vermute daher unvollständige info.
wenn der vater deiner stute die hlp nicht hat,
muß er im hb 2 stehen,
es sei denn, der besitzer hat auf hb2-eintrag verzichtet und der hengst
ist garnicht eingetragen (aktiv),dann zählt er als unbekannt und die tochter (deine stute)
verliert den anspruch auf eintrag in die hauptabteilung mangels abstmg.-generationen.
(daher keine vollen papiere)
stute oder hengst mal hb2 oder stutbuch 2, ergibt immer hauptabteilung fürs fohlen.(Stb 1-Hb 1)
bei eintragung 3 jährig.
da ist nichts seltsames dran...
die eu-richtlinien sind seit 2006 (neues TZG)wirksames recht...
mit der dem bundestag zur beschlußfassung vorgelegten neuen TierZVO (verordnung über Tz-Verbände)
dat. v. 18.02.09, werden einige neue aufgaben auf die verbände zukommen,deren umsetzung
noch probleme bereiten werden....soll ja bis zum sommer verabschiedet u. veröffentlicht werden.
(mir liegt die beschlußvorlage mit erklärungen bereits seit 2 monaten vor)