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@ frodero....frage ist ob der hengst als hb 2 hengst aktiv gemeldet war o. ist.. falls ja, hätte deine stute ins hauptbuch eingetragen werden müssen..... allerdings erst mit rechtskraft des TZG vom Dez.2006, vorher galt noch die regelung nach altem recht... im jahr der geburt müssen beide eltern eingetragen sein....(aktiv)
da deine stute kein volles papier hat, muß es dafür einen grund gegeben haben, der hb2-eintrag ist kein ausreichender grund für das vorbuch. gegebenenfalls solltest du eine neueinstufung nach geltendem recht verlangen, vorher aber noch genau prüfen....