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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 1.352 mal aufgerufen
 Rund um Zucht und Aufzucht
Ramina Offline

Showsieger/in


Beiträge: 51

14.08.2008 23:16
Staatsprämie Zitat · Antworten

Ich hab da mal ne Frage zu der Staatsprämie:

Wann wird sie vergeben? Ich konnte bei keinem Verband näheres drüber finden.
Ich weiß, das sie von den Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
verliehen wird und auch nur wenn die Stute die SLP hat.
Ich habe ja eigentlich vor, meine im November zur SLP zu schicken, nun sagte mir aber
eine Freundin, sie hätte gehört, das es die St.Pr. nur für vierjährige gibt.
Ich kann das irgendwie nicht so richtig glauben...

OLDIE ( Gast )
Beiträge: 0

14.08.2008 23:22
#2 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten
hört hört...grins...nachtigall ik hör dir tapsen...,

das ist von bundesland zu bundesland verschieden.
wie das in niedersachsen ist,weiß ich leider auch (noch) nicht.
wenn alle voraussetzungen erfüllt sind, muß der Zuchtleiter
die meldung(wenn bei ihm beantragt) zur verleihung beim ministerium einreichen.
(in deinem fall herr britze) ich würde ihn mal persönlich anrufen und nachfragen.
Trabbi Offline

Staatsprämie


Beiträge: 980

15.08.2008 07:45
#3 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Also bei den Hannoveranern wird die Staatsprämie nur auf der Stutenschau vergeben, an 3 und 4jährige Stuten
mit oder ohne SLP,das ist egal.Es sind nur verschiedene Abteilungen beim Vorführen,aber letztendlich kommt es
nur auf die Qualität der Stute an.Aber sie wird natürlich leichter prämiert,wenn sie eine gute SLP abgelegt hat.
Aber man kann beim Hannoveraner Verband die Prämie nicht beantragen,sondern muss auf eine Schau gehen und sich
der Gnade der Richter stellen.Wenn die dann die "Staatsprämienanwartschaft" aussprechen,bekommt man alle weiteren
Unterlagen nach Hause geschickt.Die Staatsprämie bekommt die Stute aber erst,wenn sie drei Jahre in der Zucht war
(gedeckt wurde) und mindestens 1 lebendes Fohlen gebracht hat.
Bei den anderen Verbänden scheint es etwas anders zu sein,weil ich meine alte Trabbi 21jährig im ZfdP eintragen
lassen habe und sie hat die Verbandsprämie bekommen,da ihre Eintragunsnote über 8 war??? Ich glaube so war's.
Also da kenne ich mich leider auch nicht aus.
Gruß
Tanja

Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


Beiträge: 2.832

15.08.2008 15:14
#4 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Pferdestammbuchg Schleswig-Holstein/HH
Im Rahmen der Stuteneintragung werden diese bewertet.
Alle für die Elitestutenschau ausgew. Stuten haben mindestens 51 Punkte. Für eine 1. Prämie (Verbandsprämie) und eine Staatsprämie(nanwartschaft) sind 52 Punkte erforerlich. Stuten, die diese Beurteilung im Vergleich mit den anderen nicht erreichen, erhalten eine 2. Prämie.
Die Staatsprämie, die vom Landwirtschaftsministerium vergeben wird, erfordert neben einer 1. Prämie auf der Elitestutenschau eine erfolgreich absolvierte Leistungsprüfung im Alter von 3-5 Jahren. Von der Pflicht der Leistungsprfg. ausgenommen sind Shetlandponys unter 87 cm.

Söl'ring Hoff Schurek
www.soelringhoff.de

mibima Offline

Bundeschampion/ess

Beiträge: 144

16.08.2008 12:28
#5 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Zitat von Trabbi
Also bei den Hannoveranern wird die Staatsprämie nur auf der Stutenschau vergeben, an 3 und 4jährige Stuten
mit oder ohne SLP,das ist egal.


Auf der Stutenschau bekommt die Stute die Anwartschaft auf eine Staatsprämie und muß auf jeden Fall die Prüfung ablegen und mindestens diese Noten erreichen:

beidseitig veranlagt: GGA 7,0 Rittigkeit 7,0 Springen 7,0

dressurbetont: Durchschnitt aus GGA und Ri 7,25 Springen 5,0

springbetont: Durchschnitt Ri und Springen 7,25 GGA 6,0

Trabbi Offline

Staatsprämie


Beiträge: 980

16.08.2008 22:28
#6 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

uups,ist das schon länger so?
Habe ich gar nicht mitbekommen.Allerdings haben meine Stuten immer die SLP abgelegt,bevor sie
zur Schau gingen.Hatte dort aber eben mitbekommen,das die Staatsprämienanwartschaft auch an
Stuten ohne SLP vergeben wurde.Wußte aber nicht,das diese die Prüfung dann nachholen müssen.
Man lernt halt nie aus.
Aber die tierärztliche Untersuchung auf Kehlkopfpfeifen gehört doch immer noch dazu,oder?
Gruß
Tanja

mibima Offline

Bundeschampion/ess

Beiträge: 144

18.08.2008 12:07
#7 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Zitat von Trabbi

Aber die tierärztliche Untersuchung auf Kehlkopfpfeifen gehört doch immer noch dazu,oder?



ja, das stimmt

Ramina Offline

Showsieger/in


Beiträge: 51

18.08.2008 22:06
#8 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Hab noch mal ein bißchen im Internet recherchiert und beim Hannoveraber Verband doch noch was gefunden.
Die Anwartschaft wird 3-bis 4jährig vergeben und nach erfolgreicher SLp und ein Fohlen im folgenden Jahr
kriegt sie dann wohl die Staatsprämie. Hoffe, ich habe das richtig verstanden.
Das wird dann wohl bei den anderen Verbänden ähnlich sein. Ich werde aber noch mal die
Antwort von Herrn Britze abwarten, ich hatte im letzte Woche noch ne E-Mail geschrieben.
Wenn es wirklich nur bis 4jährig geht, kommt die Staatsprämie für uns dann wohl nicht mehr
in Frage, da Ramina schon sechs ist. Für die nächste Generation weiß ich jetzt wenigstens
Bescheid, da wird das alles rechtzeitig gemacht...

Milka Offline

Staatsprämie


Beiträge: 626

20.08.2008 23:27
#9 RE: Staatsprämie Zitat · Antworten

Hier die Regelung für Baden-Württemberg.

Verbandspferdeschau mit Vergabe von Staatspreisen (Nur Warmblut)
Stand 03.07.2002
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Stutbuch (H,Z bzw. Z*) eingetragen sind.
2. Die Beschicker müssen
a) ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und
b) Mitglied im Pferdezuchtverband Baden-Württemberg oder Trakehner-Zuchtverband sein.


2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb

Klasse 1: Zweijährige Stuten
Zweijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das zweite Lebensjahr vollendet haben.

Klasse 2: Dreijährige Stuten
Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten
1. Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte Lebensjahr vollendet haben.
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein in Baden-Württemberg gezüchtetes lebendes Fohlen aufweisen.

Klasse 4: Sechs- bis neunjährige Stuten

1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein in Baden-Württemberg gezüchtetes lebendes Fohlen aufweisen.

2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder
a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines in Baden-Württemberg gezüchtet sein muss oder
b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Kategorie A oder B mindestens ein in Baden-Württemberg gezüchtetes lebendes Fohlen aufweisen.

Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines in Baden-Württemberg gezüchtet sein muss oder
b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Kategorie A oder B mindestens ein in Baden-Württemberg gezüchtetes lebendes Fohlen aufweisen.


3. Wettbewerbsklassen Stutenfamilien
Allgemeines

1. Sind Stuten Mütter von gekörten Hengsten, so zählen diese Hengste zur Stutenfamilie, auch wenn sie nicht vorgestellt werden.

2. Für Stutenfamilien werden Verbandspreise vergeben.

3. Stutenfamilien werden in der gleichen Zusammensetzung nur 1mal prämiiert. Bei weiterer Vorstellung müssen zwei noch nicht vorgestellte Nachkommen am Wettbewerb teilnehmen.

4. Die Pferde können auf einer Schau nur in einer Stutenfamilien-Klasse vorgestellt werden.

Klasse 6: Stuten mit mindestens zwei unmittelbaren Nachkommen
1. Die Stute selbst muss auf einer staatlichen Schau einen Preis erhalten haben und
2. mindestens einer der Nachkommen muss in einer Einzelwettbewerbs-Klasse derselben Schau konkurrieren und einen Preis erhalten haben

Klasse 7: Mindestens drei unmittelbare Nachkommen einer Stute
Mindestens zwei Nachkommen müssen im Einzelwettbewerb anlässlich derselben Schau einen Preis erhalten haben.

Klasse 8: Großmutter - Mutter - Tochter
Mindestens eines der vorgestellten Tiere muss anlässlich derselben Schau prämiiert worden sein.


4. Bewertung

Die Pferde müssen hinsichtlich Exterieur und Gebrauchseignung nach dem Notensystem der Leistungsprüfungsordnung LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) bewertet werden. Hierzu sind

1. die Widerristhöhe zu messen

2. die Pferde zur Beurteilung der Merkmale Typ, Körperbau, Fundament, Schritt, Trab, Korrektheit des Ganges und Gesamteindruck an der Hand vorzustellen. Pferde der Rasse Deutsches Reitpferd zum Nachweis ihrer Gebrauchseignung unter dem Reiter in den natürlichen Grundgangarten nach Weisung der Richter vorzustellen. Von der Vorstellung unter dem Reiter kann abgesehen werden:

a) bei Stuten unter vier Jahren (nur 2.Preis!)
b) bei Stuten mit bestandener Zuchtstutenprüfung
c) bei Stuten, die die sportlichen Anforderungen des Leistungsstutbuches Abt. B oder C der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen
d) bei Stuten mit mindestens zwei Platzierungen in Kat. A.


5. Staatspreise

1. Für dasselbe Tier darf ein weiterer Staatspreis frühestens im folgenden Kalenderjahr und insgesamt höchstens viermal vergeben werden.

2. Erste Staatspreise dürfen nur vergeben werden, wenn mindestens die Durchschnittsnote 7,0 erreicht ist; zur Bildung der Durchschnittsnote werden die Bewertung an der Hand und die Gebrauchseignung im Verhältnis 2:1 gewichtet.

3. Darüber hinaus darf
a) die auf der Schau ermittelte Note für die Gebrauchseignung nicht unter 6,5 liegen,
b) die bei einer Zuchtstutenprüfung ermittelte Note für die Gebrauchseignung nicht unter 6,0 liegen.

Bei Stuten, die
- die sportlichen Anforderungen des Leistungsstutbuchs Abt. B oder C der FN erfüllen oder
- mindestens zwei Platzierungen in Kat. A nachweisen, wird die Note für die Gebrauchseignung gleich 7,0 gesetzt.

4. Für Tiere, welche die Anforderungen für einen Ersten Staatspreis nicht erfüllen, können in Abhängigkeit von ihrer Bewertung Zweite oder Dritte Staatspreise vergeben werden.

5. Für Pferde mit einer Durchschnittsnote unter 5,0 dürfen keine Staatspreise vergeben werden.

Staatsprämienstute

Stuten, die

1. die abstammungsmäßigen Anforderungen an eine Hengstmutter erfüllen und

2. einen Ersten Staatspreis erhalten haben und

3. sich durch einen besonderen züchterischen Wert auszeichnen,
können mit Zustimmung der zuständigen Behörde das Prädikat „Staatsprämienstute“ erhalten.

Hinweis: Stuten, die in einer Wettbewerbsklasse ohne Leistungsnachweis vorgestellt werden, können das Prädikat „Staatsprämienstute“ nur mit der Auflage erhalten, innerhalb einer Frist einen Leistungsnachweis zu erbringen, der mindestens mit der Note 7,0 zu bewerten ist.


6. Geldpreise

1. Bei Stutenfamilien wird der Gesamtgeldpreis an denjenigen Züchter vergeben, der die Familie vorstellt.

2. Auf ein- und derselben Schau wird je Pferd nur 1 Geldpreis ausbezahlt.

3. Besitzer von mit Preisen ausgezeichneten Pferden erhalten Preisplaketten.

4. Die Preisgelder für Staatspreise werden wie folgt gewährt:

I. Staatspreis II. Staatspreis III. Staatspreis

70 € 55 € 35 €

5. Die Preisgelder für Verbandspreise werden wie folgt gewährt:

I. Verbandspreis II. Verbandspreis

II. Verbandspreis 55 € 35 €

Stutenfamilien
(je vorgestelltes Pferd)
10 € 8 €

- Staatsprämienstuten der Zuchtrichtungen Reitpferd erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 200 €.


7. Anmeldung und Beschickung

1. Bei der Anmeldung müssen Name, Zuchtbuchnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.

2. Bei 5jährigen und älteren Stuten muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung vorgelegt werden

3. Für Stuten der Wettbewerbsklassen mit Leistungsnachweis müssen Platzierungen bzw. Zuchtstutenprüfungsergebnisse von der Landeskommission oder vom Zuchtverband bestätigt sein. Bei Zuchtstutenprüfungsergebnissen und Sporterfolgen ist anzugeben, wann und wo sie erzielt worden sind.

4. Nach Meldeschluss einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.

5. Verlangt sind mindestens 30 Meldungen.

6. Die Pferde müssen zum angegebenen Zeitpunkt am Schauort aufgestellt werden und dort bis zur Beendigung der Schau verbleiben. Nicht rechtzeitig aufgestellte Pferde werden von der Schau ausgeschlossen, vorzeitig entfernte gehen ihres Preises verlustig.


Milka

Mindestens 3 x täglich faul sein,
und das Leben genißen!

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