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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 843 mal aufgerufen
 Rund um Zucht und Aufzucht
Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

26.03.2008 21:59
Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Habe mal ne`Frage zu einem vernünftigen Vertrag!
Auf eine Anzeige hatte ich mich gemeldet, wo jemand
einen Hengstjährling als Spielkammerad suchte.
Bin hin´e und es schaut alles sehr gut und vernünfig
aus.
Wollte nun von euch Wissen, was so alles in so
einen "Einstellvertrag" herreinmuss.
Hufschmied, Impfungen und TA übernehme ich und
sorge selbst vor Ort dafür.
Auf was muss und sollte ich auf alle Fälle achten?

lg sille

painted lady Offline

Moderatorin

Beiträge: 593

27.03.2008 06:37
#2 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

hi sille,
schau dir den mal an http://www.pferdezucht-kaernten.at/pdf/einstellvertrag.pdf kannst ja das passende für dich rausnehmen!
lg pia

amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2008 09:57
#3 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Da muss nicht auf mehr geachtet werden als bei einem normalem Einstellungsvertrag,gegen ungewollten Deckakt o.ä solltest Du ja versichert sein(bzw. Dein Pferd).Ansonsten muss abgesprochen werden was und wer füttert.Persönlich halte ich von derartigen "Suche Besiteller für Hengst"garnichts,da Hengste mehr soziale Kontakte brauchen als nur einen Kameraden..Problematisch wirds auch wenn plötzlich einer verkauft werden soll oder muss..
Muss jeder für sich selber entscheiden,aber besser aufgehoben wäre ein Hengst sicher in spezieller Aufzucht.Leider sind viele Private Hengstfohlenhalter auch sehr unerfahren und schon aus dem Grund würde ich das in erfahrene Hände geben.Zäune sind ganz besonders wichtig,die müssen für Hengste natürlich höher eingezäunt sein-aus Fohli wird eben ganz schnell Hengsti

Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2008 10:34
#4 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Die "Leutchen" sind Züchter von Achal-Tekkiner.
Mein kleiner käme auf große und lange Weiden, die an
hängen liegen. Nachbeweidet werden diese von Rindern.
Die Weiden für die Jungs, sind alle direkt am Haus,
zwecks besserer Kontrolle.
Bis jetzt sind sie "noch" zu dritt. Alle im selben Endstockmaß.

Für mich persönlich sehr Verkehrsgünstig.
Auch, um es mal anzusprechen, sehr "günstig". Da ich
einfach nicht einsehe, für ein Pferd das nur draussen
auf Weiden steht, ab € 150,-- aufwährts zu zahlen.
Hätte sich diese Gelegenheit nicht ergeben, hätte ich selbst
eine Junghengstkoppel aufgemacht.
Und bevor da jetzt wieder drauf rum gehackt wird *grins
Ja, ich hab Hengsterfahrung. Hatte selbst mal eine Hengstkoppel,
wo ein 11J., ein 4J. und ein 8J. Wallach zusammen standen.
Wahren alle meine!
Bilder? Siehe unten in meinem Web-Album!
Hengste, unter: Dundee und Cavalli
Wallach: Mörlin

lg sille

amaretto ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2008 11:02
#5 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Na dann,leider gibts aber oft solche Leute die einen(am besten noch das erste Fohlen)halten und da einen Beisteller zu suchen..am besten dann noch ein kleines Ponyfohlen und ein grosses Warmblut-die kriegen dann auch dasselbe Futter(auch an Menge)...naja,gibt natürlich auch genügend Negativbeispiele für sogeannte "gute,bekannte Züchter"-habe ich gestern gerad gesehen...kleines Paddock vor der grossen,grosszügig mit einem "Scheissematschgemisch"eingestreuten Boxe mit einem ca. 20 Köpfigen Vermögen an guten Sportpferden darin-bei denen man unter der Matschkruste die nicht gemachten teilweise verstellten(weil nicht gemacht)Füsse suchen muss.Die zumindest nicht total unterernährt sind weil genügend gammlige Silo zur Verfügung steht.
Und klar,gibt auch genügend überteuerte Aufzuchtplätze.Für meinen Oldenburger Jährling für den ich letztes Jahr auch was geeignetes gesucht hatte-habe ich gerade mal 2 Plätze gefunden die in meinen Augen das ganze Ordentlich machen.Der eine Platz scheidete schonmal aus-da das ganze Jahr über 150 Euro monatlich + natürlich Schmied,Impfungen und Wurmkuren.Wo er jetzt steht ist es fürs Pferd ideal-zahle zwar im Winter 160,-(aber inkl. jeden Tag misten,gutes (Fohlen)futter,jeden Tag rein und rausbringen auf Weide,Erfahrung,Hengstgerechte Weiden usw.)und im Sommer bei 24 Stunden Weidehaltung in Hengstherde mit täglicher Kontrolle 60,-.Da kann man nichts sagen,und man kann sich drauf verlassen das alles gemacht wird-selbst wenn man keine Zeit hat jeden Tag nach seinem Fohlen zu sehen.

Spirit Offline

Forum-Verdienstkreuz Bronce


Beiträge: 1.156

27.03.2008 11:15
#6 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

WEIDEVERTRAG
zwischen Frau/Herrn ........................................................................................................
- Einsteller/in -
und Frau/Herrn ........................................................................................................- Weide-Inhaber/in -
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Inhaber nimmt das Pferd .............................................................................................................
(genaue Bezeichnung)
auf seine Koppel ............................................................................................................
(Lagebezeichnung).
§ 2 Dauer des Vertrags
1. Der Vertrag beginnt □ am......und □ endet am........ □ wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die
sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Der Einsteller ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, wieder an sich zu nehmen. Dies berührt jedoch
die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts bis zur wirksamen Kündigung nicht.
4. Sollte das Pferd sich mit den anderen Pferden aufgrund eigenen Verhaltens oder des Verhaltens der anderen Pferde nicht vertragen,
und führt dieser Zustand zur Gefahr der Verletzung bei diesem Pferd oder den anderen Pferden, dann haben sowohl der Einsteller als
auch der Weideinhaber das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
§ 3 Pflichten des Einstellers
1. Der Einsteller verpflichtet sich, das Pferd □ ohne Stollenbeschlag □ mit folgendem Beschlag .........................................................
beim Weideinhaber einzustellen.
2. Der Einsteller ist verpflichtet, für die Dauer dieses Vertrages eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 4 Pflichten des Weideinhabers
1. Der Weideinhaber verpflichtet sich .......... mal täglich nach dem Pferd zu sehen.
2. Der Weideinhaber ist berechtigt und verpflichtet, bei Verletzungen des Pferdes einen Tierarzt im Auftrag und auf Rechnung des
Einstellers herbeizurufen.
3. Sollte das Gras der Wiese zur Fütterung nicht ausreichen, so ist der Weideinhaber verpflichtet, .......... mal □ täglich □ wöchentlich
eine ausreichende Menge □ Heu □ Stroh zuzufüttern.
4. Der Weideinhaber muß dafür sorgen, daß die Weide pferdegerecht und den üblichen Ansprüchen der Versicherungen entsprechend
eingezäunt ist (insbesondere kein Stacheldraht).
5. Der Weideinhaber muß dafür sorgen, daß das Pferd □ jederzeit genießbares Wasser zum Trinken hat □ .......... mal täglich frisches
Wasser bekommt.
§ 5 Haftungsbegrenzung
1. Der Inhaber haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd, soweit er nicht gegen diese versichert ist oder diese Schäden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Inhabers oder seiner Gehilfen beruhen. Die bestehenden Versicherungen sind dem
Einsteller gegenüber offenzulegen.
2. Der Einsteller haftet über den Versicherungsschutz der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hinaus nur, sofern ihn Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft.
§ 6 Entgelt
1. Das Entgelt beträgt monatlich Euro ........................................
2. Es ist □ im voraus □ im Laufe des Monats □ am Ende des Monats zu entrichten, und zwar □ in bar □ durch Scheck
□ durch Überweisung auf Konto .................................. BLZ .................................. Bank ........................................................................
3. Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Einstellender Weideinhaber ist berechtigt, im Notfall Tierarzt und Schmied im
Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers zu beauftragen.
§ 7 Sonstiges
1. Außer den in diesem Weidevertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und
durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, daß dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.
3. Gerichtsstand ist □ der Wohnsitz □ der Geschäftssitz □ des Weide-Inhabers □ des Einstellers.
4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrags erhalten.
.......................................................................................... .......................................................................................................



Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2008 11:24
#7 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Wau... .
@Spirit, man merkt du hast langeweile auf der Arbeit

lg sille

Spirit Offline

Forum-Verdienstkreuz Bronce


Beiträge: 1.156

27.03.2008 11:26
#8 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

Zitat von Blue Eye's
Wau... .
@Spirit, man merkt du hast langeweile auf der Arbeit
lg sille


ach.. das denken gerade auch andere..

aber pscht.. kopieren und einfügen ist total einfach und erspart zeit..



Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2008 11:41
#9 RE: Welcher Vertrag für Hengstfohlenkoppel Zitat · Antworten

In Antwort auf:
ach.. das denken gerade auch andere..

Juup, hab´s auf anderen Seiten im Forum gelesen.
Und das dir die "Männlichen-Arbeiter", Optisch überhaupt nicht zusagen... .

lg sille

Blue Eye's ( gelöscht )
Beiträge:

07.04.2008 12:19
#10 RE: Auf der Hengstkoppel Zitat · Antworten

So, seit gestern ist mein kleiner auf der Hengstkoppel.

Meine bedenken mit dem Verladen hatten sich als
dumme Sorgen herausgestellt. Der junge Mann ist 1A auf
den Anhänger rauf.
Halt als der Futterschüssel hinterher.
Super brav beim fahren. Nur beim Ausladen, da wahr er etwas
däbbisch.


Man hatte der große Augen gemacht. Nee ganz andere Koppel.
Ganz ander Hottis. *grins


Musste erstmal "laufen" der kleine... .





Es kehrte aber recht schnell ruhe ein.




War halt nur ein echt schei.. Wetter gestern. Aber besser
gestern der Regen, als heut das weiße Zeug da draussen... .

Er steht jetzt bei Achal-Tekkiner-Züchtern!
Die beiden anderen sind einmal ein Achal und ein Quater.
Sie kommen abends in den Stall und tags für ungefähr noch
14 Tage auf die Matsche-Koppel. Dann geht´s auf riesige,
lange Hang-Weiden.

lg sille

bunte Hubsi Offline

Moderatorin


Beiträge: 1.633

07.04.2008 13:01
#11 RE: Auf der Hengstkoppel Zitat · Antworten

Dann wünsche ich jetzt mal Deinem Kleinen viel Spaß
die nächsten Jahre im Kindergarten.
Petra - bunte Hubsi

Nadja Offline

Staatsprämie

Beiträge: 963

07.04.2008 14:45
#12 RE: Auf der Hengstkoppel Zitat · Antworten

Dann alle Gute für Deinene Kleinen. Scheint ja Spass zu haben.

Meiner zieht auch Anfang Mai von seinem jetzigen Unterstllplatz im Offenstall um zur Hengstkoppel in den Vogelsberg. Bleibt da bis Hebst wird auch schön dumm schauen.

LG
Nadja

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