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Habe mal ne`Frage zu einem vernünftigen Vertrag! Auf eine Anzeige hatte ich mich gemeldet, wo jemand einen Hengstjährling als Spielkammerad suchte. Bin hin´e und es schaut alles sehr gut und vernünfig aus. Wollte nun von euch Wissen, was so alles in so einen "Einstellvertrag" herreinmuss. Hufschmied, Impfungen und TA übernehme ich und sorge selbst vor Ort dafür. Auf was muss und sollte ich auf alle Fälle achten?
Da muss nicht auf mehr geachtet werden als bei einem normalem Einstellungsvertrag,gegen ungewollten Deckakt o.ä solltest Du ja versichert sein(bzw. Dein Pferd).Ansonsten muss abgesprochen werden was und wer füttert.Persönlich halte ich von derartigen "Suche Besiteller für Hengst"garnichts,da Hengste mehr soziale Kontakte brauchen als nur einen Kameraden..Problematisch wirds auch wenn plötzlich einer verkauft werden soll oder muss.. Muss jeder für sich selber entscheiden,aber besser aufgehoben wäre ein Hengst sicher in spezieller Aufzucht.Leider sind viele Private Hengstfohlenhalter auch sehr unerfahren und schon aus dem Grund würde ich das in erfahrene Hände geben.Zäune sind ganz besonders wichtig,die müssen für Hengste natürlich höher eingezäunt sein-aus Fohli wird eben ganz schnell Hengsti
Die "Leutchen" sind Züchter von Achal-Tekkiner. Mein kleiner käme auf große und lange Weiden, die an hängen liegen. Nachbeweidet werden diese von Rindern. Die Weiden für die Jungs, sind alle direkt am Haus, zwecks besserer Kontrolle. Bis jetzt sind sie "noch" zu dritt. Alle im selben Endstockmaß.
Für mich persönlich sehr Verkehrsgünstig. Auch, um es mal anzusprechen, sehr "günstig". Da ich einfach nicht einsehe, für ein Pferd das nur draussen auf Weiden steht, ab € 150,-- aufwährts zu zahlen. Hätte sich diese Gelegenheit nicht ergeben, hätte ich selbst eine Junghengstkoppel aufgemacht. Und bevor da jetzt wieder drauf rum gehackt wird *grins Ja, ich hab Hengsterfahrung. Hatte selbst mal eine Hengstkoppel, wo ein 11J., ein 4J. und ein 8J. Wallach zusammen standen. Wahren alle meine! Bilder? Siehe unten in meinem Web-Album! Hengste, unter: Dundee und Cavalli Wallach: Mörlin
Na dann,leider gibts aber oft solche Leute die einen(am besten noch das erste Fohlen)halten und da einen Beisteller zu suchen..am besten dann noch ein kleines Ponyfohlen und ein grosses Warmblut-die kriegen dann auch dasselbe Futter(auch an Menge)...naja,gibt natürlich auch genügend Negativbeispiele für sogeannte "gute,bekannte Züchter"-habe ich gestern gerad gesehen...kleines Paddock vor der grossen,grosszügig mit einem "Scheissematschgemisch"eingestreuten Boxe mit einem ca. 20 Köpfigen Vermögen an guten Sportpferden darin-bei denen man unter der Matschkruste die nicht gemachten teilweise verstellten(weil nicht gemacht)Füsse suchen muss.Die zumindest nicht total unterernährt sind weil genügend gammlige Silo zur Verfügung steht. Und klar,gibt auch genügend überteuerte Aufzuchtplätze.Für meinen Oldenburger Jährling für den ich letztes Jahr auch was geeignetes gesucht hatte-habe ich gerade mal 2 Plätze gefunden die in meinen Augen das ganze Ordentlich machen.Der eine Platz scheidete schonmal aus-da das ganze Jahr über 150 Euro monatlich + natürlich Schmied,Impfungen und Wurmkuren.Wo er jetzt steht ist es fürs Pferd ideal-zahle zwar im Winter 160,-(aber inkl. jeden Tag misten,gutes (Fohlen)futter,jeden Tag rein und rausbringen auf Weide,Erfahrung,Hengstgerechte Weiden usw.)und im Sommer bei 24 Stunden Weidehaltung in Hengstherde mit täglicher Kontrolle 60,-.Da kann man nichts sagen,und man kann sich drauf verlassen das alles gemacht wird-selbst wenn man keine Zeit hat jeden Tag nach seinem Fohlen zu sehen.
WEIDEVERTRAG zwischen Frau/Herrn ........................................................................................................ - Einsteller/in - und Frau/Herrn ........................................................................................................- Weide-Inhaber/in - § 1 Vertragsgegenstand Der Inhaber nimmt das Pferd ............................................................................................................. (genaue Bezeichnung) auf seine Koppel ............................................................................................................ (Lagebezeichnung). § 2 Dauer des Vertrags 1. Der Vertrag beginnt □ am......und □ endet am........ □ wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 3. Der Einsteller ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, wieder an sich zu nehmen. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts bis zur wirksamen Kündigung nicht. 4. Sollte das Pferd sich mit den anderen Pferden aufgrund eigenen Verhaltens oder des Verhaltens der anderen Pferde nicht vertragen, und führt dieser Zustand zur Gefahr der Verletzung bei diesem Pferd oder den anderen Pferden, dann haben sowohl der Einsteller als auch der Weideinhaber das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. § 3 Pflichten des Einstellers 1. Der Einsteller verpflichtet sich, das Pferd □ ohne Stollenbeschlag □ mit folgendem Beschlag ......................................................... beim Weideinhaber einzustellen. 2. Der Einsteller ist verpflichtet, für die Dauer dieses Vertrages eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten. § 4 Pflichten des Weideinhabers 1. Der Weideinhaber verpflichtet sich .......... mal täglich nach dem Pferd zu sehen. 2. Der Weideinhaber ist berechtigt und verpflichtet, bei Verletzungen des Pferdes einen Tierarzt im Auftrag und auf Rechnung des Einstellers herbeizurufen. 3. Sollte das Gras der Wiese zur Fütterung nicht ausreichen, so ist der Weideinhaber verpflichtet, .......... mal □ täglich □ wöchentlich eine ausreichende Menge □ Heu □ Stroh zuzufüttern. 4. Der Weideinhaber muß dafür sorgen, daß die Weide pferdegerecht und den üblichen Ansprüchen der Versicherungen entsprechend eingezäunt ist (insbesondere kein Stacheldraht). 5. Der Weideinhaber muß dafür sorgen, daß das Pferd □ jederzeit genießbares Wasser zum Trinken hat □ .......... mal täglich frisches Wasser bekommt. § 5 Haftungsbegrenzung 1. Der Inhaber haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd, soweit er nicht gegen diese versichert ist oder diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Inhabers oder seiner Gehilfen beruhen. Die bestehenden Versicherungen sind dem Einsteller gegenüber offenzulegen. 2. Der Einsteller haftet über den Versicherungsschutz der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hinaus nur, sofern ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. § 6 Entgelt 1. Das Entgelt beträgt monatlich Euro ........................................ 2. Es ist □ im voraus □ im Laufe des Monats □ am Ende des Monats zu entrichten, und zwar □ in bar □ durch Scheck □ durch Überweisung auf Konto .................................. BLZ .................................. Bank ........................................................................ 3. Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Einstellender Weideinhaber ist berechtigt, im Notfall Tierarzt und Schmied im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers zu beauftragen. § 7 Sonstiges 1. Außer den in diesem Weidevertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, daß dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält. 3. Gerichtsstand ist □ der Wohnsitz □ der Geschäftssitz □ des Weide-Inhabers □ des Einstellers. 4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrags erhalten. .......................................................................................... .......................................................................................................
So, seit gestern ist mein kleiner auf der Hengstkoppel. Meine bedenken mit dem Verladen hatten sich als dumme Sorgen herausgestellt. Der junge Mann ist 1A auf den Anhänger rauf. Halt als der Futterschüssel hinterher. Super brav beim fahren. Nur beim Ausladen, da wahr er etwas däbbisch.
Man hatte der große Augen gemacht. Nee ganz andere Koppel. Ganz ander Hottis. *grins
Musste erstmal "laufen" der kleine... .
Es kehrte aber recht schnell ruhe ein.
War halt nur ein echt schei.. Wetter gestern. Aber besser gestern der Regen, als heut das weiße Zeug da draussen... .
Er steht jetzt bei Achal-Tekkiner-Züchtern! Die beiden anderen sind einmal ein Achal und ein Quater. Sie kommen abends in den Stall und tags für ungefähr noch 14 Tage auf die Matsche-Koppel. Dann geht´s auf riesige, lange Hang-Weiden.
Dann alle Gute für Deinene Kleinen. Scheint ja Spass zu haben.
Meiner zieht auch Anfang Mai von seinem jetzigen Unterstllplatz im Offenstall um zur Hengstkoppel in den Vogelsberg. Bleibt da bis Hebst wird auch schön dumm schauen.