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Welche Voraussetzungen müssen Stuten und Hengste erfüllen, um den Titel "Elite" zu bekommen bzw. zu erreichen? Sind diese Voraussetzungen von der FN genormt oder von Verband zu Verband unterschiedlich geregelt? Mich interessiert speziell der ZfdP und der DPZV. Auf der HP der Verbände habe ich diesbezüglich leider keine Infos gefunden und in der jeweiligen Geschäftsstelle wollte ich jetzt nicht gleich anrufen - zumal ich nicht mit einer schnellen telefonischen Auskunft rechne.
Gekörte Hengste werden nach folgendem Schema eingestuft: 1. Hengte erfüllen die Mindestanforderungen hinsichtlich Abstammung, Farbe und Vet-Check und ist gekört. 2. Der Hengst ist vom DPZV entsprechend den Bestimmungen der ZBO gekört und erfolgreich leistungsgeprüft. 3. Exterieur (1. Stern-Auszeichnung): Ein vom DPZV gekörter Hengst mit einer Druchschnittsnote bei der Körung von 8,0 und besser. 4. Leistungsprüfung (2. Sternauszeichnung): Ein vom DPZV gekörter und leistungsgeprüfter Hengst der in Springen oder Dressur der HLP mind. in einem Teilindex 8,0 oder besser erreicht hat. 5. Eigenleistung (3. Sternauszeichnung): Ein vom DPZV gekörter Hengst mit einer überduchschnittlichen Leistungsprüfung (Endnote mind. 8,0) oder erfolgreich von der FN dokumentierte Tunierprüfungen (Wertnote mind. 7,5 oder Plazierungen) alters- und sektionsentsprechend. Hier kann die jeweilige Zuchtwertschätzung mit herangezogen werden. 6. Nachzuchtbewertung (4. Sternauszeichnung): Der Hengt muss mind. 10 Pinto-Fohlen mit mind. 2 Prämie gestellt haben. 7. Nachzuchterfolge Elitehengst (5 Sternauszeichnung): 2 gekörte Söhne oder 5 Prämienstuten oder 1 gekörter Sohn und 3 Tunierpferde, die in Klasse S Dressur oder Springen, großer Vielseitigkeit Klasse M oder vergleichbare Wettbewerbe in ihren jeweiligen Sektionen überragend erfolgreich sind oder herausragende züchterische oder sportliche Erfolge.
Ausser der 3. Sternauszeichnung kann keine Stufe übersprungen werden. Die Vergabe jedes Sterns erfolgt auf Antrag und nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise. Hierfür ist der Besitzer/Halter selbst verantwortlich.
Bedingungen Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/HH e.V. auf Erwerb des Titels Elitehengst (lt. Satzung § 27 Abs.4.1)
- Der Hengst ist im Zuchtbuch des PSB eingetragen - Der Hengst hat die Leistungsprüfung mit dem für die Rasse gem. Zuchtprogramm geforderten Ergebnis absolviert - Mindestens 3 Nachkommen müssen anläßlich einer Hnegstkörung und/oder Elitestutenschau mit einer Durchschnittsnote von 7,0 und besser beurteilt werden