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Dieses Thema hat 36 Antworten
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Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


Beiträge: 2.832

04.10.2011 19:42
Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Liebe Pintofreunde,
auf nach Schleswig-Holstein.

Im Rahmen der Kurzprfg. für Reitponyhengste habe ich auch zwei Bunte in der Teilnehmerliste entdeckt.
Ein wenig verwundert bin ich schon, aber...

Vorgestellt werden der Barockpinto "Xzibit" und "Camero"

Die beiden würde ich mir gerne anschauen, aber wie immer werden die Veranstaltungen auf werktags gelegt.

Söl'ring Hoff Schurek
www.soelringhoff.de

Uschi Offline

Forum-Verdienstkreuz Silber

Beiträge: 1.643

04.10.2011 20:34
#2 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Schön, daß man Camero mal wieder sieht. Leider hat es mit der Körung über den Sport noch nicht geklappt.

Was bedeutet Kurzprüfung ??

Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


Beiträge: 2.832

05.10.2011 05:41
#3 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Richtlinien für die Durchführung der Eigenleistungsprüfungen von
Ponyhengsten der Zuchtrichtung Reiten als Kurzprüfung in Schleswig-
Holstein


1. Gesetzliche Grundlagen
1.1 Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung
bei Pferden vom 02.02.2001 (BGBl I Seite 189) ist der Zuchtwertteil Reitleistung
in Leistungsprüfungen festzustellen. Die nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung erlassenen
Grundsätze für die Durchführung der Leistungsprüfungen und der Beurteilung der
äußeren Erscheinung sehen in Nr. 3 und 3.3 Feldprüfungen vor.

1.2 Nach der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und zur Bestimmung
der zuständigen Behörden nach dem Tierzuchtgesetz (Tierzuchtzuständigkeitsverordnung
– TierzZustVO) in der jeweils gültigen Fassung ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-
Holstein die zuständige Behörde für die Durchführung der Leistungsprüfungen und
Zuchtwertfeststellungen.

1.3 Die Landwirtschaftskammer hat das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e. V.
mit der technischen Durchführung der Eigenleistungsprüfung von Ponyhengsten der
Zuchtrichtung Reiten als Feldprüfung beauftragt.

2. Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 4 Sachverständigen:
 zwei Richter(n)/innen, davon mindestens eine(r) mit einer entsprechenden Richterqualifikation
 zwei Fremdreitern/innen

Die Sachverständigen werden von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein berufen
und in einer Liste aufgeführt. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind aus der von der
Landwirtschaftskammer vorgegebenen Liste von qualifizierten Sachverständigen auszuwählen.
Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt durch das Pferdestammbuch Schleswig-
Holstein/Hamburg e. V.. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind rechtzeitig vor dem
Prüfungstermin durch die zuständige Züchtervereinigung schriftlich einzuladen.
Zusätzlich werden zu den Prüfungen eingeladen:
 der/die Geschäftsführer/in der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen
 der/die Zuchtleiter/in der beteiligten Züchtervereinigungen
 die Tierzuchtabteilung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
 ggf. 1 bis 2 Nachwuchsrichter/innen

3. Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
3.1 Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e. V. ist von der Landwirtschaftskammer
mit der Vorbereitung und Durchführung der Hengstleistungskurzprüfung beauftragt.

3.2 Die Hengste sind entsprechend der jeweils gültigen Vorbereitungsrichtlinie des
Pferdestammbuches Schleswig-Holstein/Hamburg e. V. auf die Prüfung vorzubereiten
(Anlage 1).

3.3 Die Prüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports als zweitägiger
Veranlagungstest durchgeführt. Am ersten Tag erfolgt die Prüfung im Freispringen, in den
Grundgangarten, der Rittigkeit sowie der erste Fremdreitertest. Am zweiten Tag finden das
Parcoursspringen und der zweite Fremdreitertest statt.

3.4 Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste, die im Zuchtprogramm derDeutschen Reitponys, New Forest, Welsh, Connemara und Lewitzer eingesetzt werden.
Für im November und Dezember geborene Pferde gilt der 1. Januar des folgenden Jahres
als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit. Bei sechsjährigen Hengsten ist eine Qualifikation
für das Bundeschampionat nachzuweisen.

3.5 Die Termine und Orte der Prüfungen sind vom Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/
Hamburg e. V. im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
festzulegen.

3.6 Die Ausschreibung der Prüfung durch das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg
e. V. bedarf der Zustimmung der Landwirtschaftskammer und ist in der Zeitschrift Pferd +
Sport zu veröffentlichen.

3.7 Der/die Reiter/in muss im Besitz eines Reiterausweises oder des Deutschen Reiterabzeichens
sein.

3.8 Die Hengste werden unter dem/r eigenen Reiter/in vorgestellt und von mindestens zwei
Richter(n)/innen in folgenden Merkmalen bewertet:
 Trab
 Galopp
 Schritt
 Rittigkeit
 Springanlage: - Freispringen
- Parcoursspringen (Hindernishöhe bis 100 cm)

3.9 Die Überprüfung der Rittigkeit wird durch zwei verschiedene Fremdreiter/innen vorgenommen.

3.10 In Anlehnung an die Bestimmungen § 67 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung sind Hengste nicht zur Prüfung zugelassen, denen eine
Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel verabreicht oder zur Beeinflussung der
Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation
vorgenommen wurde. Die Sachverständigen sind berechtigt, bei Verdacht Medikationskontrollen
auf Kosten der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen anzuordnen.
ordnen. Wenn ein Hengst innerhalb der letzten vier Wochen vor der Prüfung gegen Krankheiten
oder Verletzungen medikamentös behandelt wurde, ist ein tierärztlicher Nachweis
über den Einsatz der Medikamente (Medikations-Erklärung der Landeskommission) bis
drei Tage vor Prüfungsbeginn bei der Nennungs-Annahmestelle vorzulegen. Eine eingereichte
Medikations-Erklärung ist unverzüglich per Fax an den Doping-Beauftragten der
Landeskommission (z. Zt. Dr. Karl Blobel) weiterzuleiten, der dann über die Startgenehmigung
und gegebenenfalls eine bei diesem Pferd durchzuführende Medikations-Kontrolle
entscheidet.

3.11 Beurteilung
Die Hengste werden von den Sachverständigen in den unter 3.8 und 3.9 aufgeführten
Prüfungen unter Berücksichtigung der Merkmale Charakter, Temperament, allgemeines
Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft nach den allgemein anerkannten Regeln
des Reitsports gemäß Ziffer 4 bewertet.

3.12 Ausrüstung
In allen Teilprüfungen gemäß § 70 Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung, d. h.

3.12.1 Reiter
 Zweckmäßige und der Sicherheit dienende Reitbekleidung, splittersichere Reitkappe
3.12.2 Pferd
 Sattel (Schweifriemen erlaubt)
 Trense mit gebrochenem runden Gebiss aus Metall oder Gummi/Kunststoff in einer
Mindeststärke von 10 mm am Maulwinkel gemessen.
 Nur beim Freispringen sind Gamaschen und an den Hintergliedmaßen Streichkappen
nach Maßgabe der Sachverständigen erlaubt. Jede andere Ausrüstung ist nicht
zulässig.

4. Bewertung
Den Richter(n)/innen und den Fremdreiter(n)/innen sind die Hengste ohne Angabe von
Abstammung, Züchter/in, Besitzer/in vorzustellen. Die Sachverständigen bewerten die dafür
vorgesehenen Einzelmerkmale in ganzen oder halben Noten in Anlehnung an LPO
§ 57, 1.2 und § 332, 4.:
- 10 = ausgezeichnet
- 9 = sehr gut
- 8 = gut
- 7 = ziemlich gut
- 6 = befriedigend
- 5 = genügend
- 4 = mangelhaft
- 3 = ziemlich schlecht
- 2 = schlecht
- 1 = sehr schlecht
- 0 = nicht ausgeführt

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst in Hinblick auf die
Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.


Richtlinien Kurzprüfung f. Ponyhengste ZR Reiten Stand: 19.02.2009
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein


Zeigt ein Hengst während des Freispringens fortgesetzt abnormales/unnatürliches
Springverhalten, so wird von den Sachverständigen keine Wertnote vergeben und
stattdessen „n. b.“ (= zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht korrekt bewertbar) protokolliert.
Der/die Hengstbesitzer/in bzw. Vorführer/in wird darüber informiert und auf die Möglichkeit
hingewiesen, den Prüfungsteil „Freispringen“ zu einem späteren Prüfungstermin erneut zu
absolvieren.

5. Wiederholung der Prüfung
Die Leistungsprüfung kann einmalig wiederholt werden. Es gilt das Ergebnis der wiederholten
Prüfung.

Eine Wiederholung von Teilbereichen der Prüfung ist möglich, wenn eine begründete Beanstandung
vorliegt. Einspruchsgründe können nur Verfahrensfehler, nicht aber die von
den Sachverständigen vergebenen Wertnoten sein. Der Einspruch muss schriftlich oder zu
Protokoll unmittelbar im Anschluss an die Teilprüfung erfolgen und ist vom/von der Pferdebesitzer/
in bzw. dessen/deren Vertreter/in zu unterschreiben. Ob ein Einspruch begründet
ist, entscheiden die anwesenden Vertreter/innen der zuständigen Aufsichtsbehörde
(Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) nach Rücksprache mit den betreffenden
Sachverständigen. Im Falle eines begründeten Einspruchs ist die Wiederholung des beanstandeten
Teilbereiches der Prüfung sofort vor Ort oder zum nächstmöglichen Termin zulässig.

6. Prüfungsergebnisse
Das Endergebnis jedes Hengstes wird durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Dazu werden
die Bewertungen in den Einzelmerkmalen entsprechend der Gewichtung in der folgenden
Tabelle zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Berechnung und Auswertung erfolgt
durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Benehmen mit der Züchtervereinigung.
Hengstleistungsprüfung – Zuchtrichtung Reiten

Kurzprüfung für Ponyhengste Stand: 19.02.2009
Merkmale Gewichtung
Trab 10 %
Galopp 10 %
Schritt 10 %
Rittigkeit Richter 15 %
Rittigkeit - Fremdreiter 25 %
Springanlage – Freispringen 20 %
Springanlage - Parcoursspringen 10 %

Die Landwirtschaftskammer fertigt ein Prüfungszeugnis mit Bekanntgabe der Teilnoten, der
Gesamtnote, des Ortes und Termins der Prüfung. Die Teilnahme an der Prüfung mit Angabe
über Ort und Termin der Prüfung wird auf der Zuchtbescheinigung des Hengstes

7. Kosten der Prüfung
Die Kosten der Prüfung tragen die Hengstbesitzer/innen; sie sind vor der Prüfung an das
Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e. V. zu zahlen.

8. Aufsichtsbehörde
Die Termine der Eigenleistungsprüfungen von Ponyhengsten der Zuchtrichtung Reiten
als Kurzprüfung sind der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Voraus mitzuteilen.

Vorbereitungsrichtlinie (V O R B E R E I T U N G S R I C H T L I N I E
der Junghengste für die Teilnahme an der Hengstleistungsprüfung für Ponyhengste als
Kurzprüfung


Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass zur Gewährung der
Chancengleichheit bei der Beurteilung der Hengste ein einheitliches Vorbereitungsniveau
wünschenwert ist.
Zum Zeitpunkt der Prüfung wird erwartet:
 vorschriftsmäßige Influenza-Impfung
 problemloses Auf- und Absitzen des/r Reiter(s)in / Fremdreiter(s)in
 remontemäßiges Gerittensein
- in den drei Grundgangarten im Gleichgewicht auf dem Hufschlag gehen,
Zirkel und durch die ganze Bahn wechseln
- im Trab kurzes „Tritte verlängern“ (kein Mitteltrab)
 Vertrautsein mit Hindernissen beim Freispringen und im Parcours
Diese Ziele werden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Praxis folgendermaßen erreicht:
Die Vorbereitungszeit sollte mind. vier bis sechs Monate betragen
 Der erste Monat dient der Gewöhnung an die Longenarbeit
 Der zweite und dritte Monat beinhaltet das Anreiten und das Gewöhnen an Hindernisse
(Freispringen)
 Im vierten bis sechsten Monat erfolgt ein Gewöhnen an fremde Plätze und das
Parcoursspringen
Die Arbeit im ersten Monat:
 Gewöhnung an Trense und Longiergurt, später auch an Sattel
 Anlongieren am Halfter, welches über die Trense geschnallt wird
 nach dem Anlongieren vorsichtiges Ausbinden (vom/von der Fachmann/frau)
 Erreichen einer guten Grundkondition, bei sicheren Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp
an der Longe
Die Arbeit im zweiten und dritten Monat:
 vorsichtiges Anreiten der Hengste
 empfohlen wird, die Hengste mind. 3x pro Woche zu reiten
 Findung des Gleichgewichtes mit dem/r Reiter/in
 gehorsame Arbeit in den 3 Grundgangarten
 Training im Freispringen über vernünftige Höhen, die der Leistungsbereitschaft der Hengste
entsprechen, mit richtiger Distanz zwischen den Hindernissen (ca. 6,50 m). Ein zu großer
Ehrgeiz im Freispring-Training wirkt sich im Regelfall negativ auf die Beurteilung in der Prüfung
aus.
Die Arbeit im vierten bis sechsten Monat:
 Fortführung der Arbeit unter dem Reiter in allen drei Grundgangarten
 Üben des Reitens in einer Abteilung von bis zu 4 Pferden sowie auf fremden Plätzen
 Training im Parcoursspringen über vernünftige Höhen, die der Leistungsbereitschaft der
Hengste entsprechen.
Die Hengste sollten nach dieser Richtlinie vorbereitet zur Prüfung vorgestellt werden.
Im Interesse einer objektiven Beurteilung der genetischen Veranlagung aller Hengste bitten wir dieHengstbesitzer/innen, die genannten Punkte einzuhalten

Der Text wurde der HP des Verbandes entnommen.

Nach meinem Kenntnisstand
> Kurzprüfung und Qualifikation zum BuCha = HLP

Söl'ring Hoff Schurek
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Uschi Offline

Forum-Verdienstkreuz Silber

Beiträge: 1.643

05.10.2011 13:24
#4 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten


Herzlichen Dank!! Ich denke, daß ist sehr informativ und aufschlußreich!
LG

Wander Offline

Bundeschampion/ess


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07.10.2011 21:23
#5 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Mein Reitponyhengst hat das auch gemacht, ist eigendlich eine nette Sache, wobei ich mich Frage wie die 2 genannten Hengste ihre Bucha Quali machen sollen?!?!

Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


Beiträge: 2.832

08.10.2011 06:05
#6 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Die Kurzprfg. ist meiner Ansicht nach auch eine sehr gute Alternative

Söl'ring Hoff Schurek
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Sportschecke Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten

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08.10.2011 12:10
#7 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese Prüfung eine Art "Hintertürchen", um diese Hengste doch noch im Zuchtbuch Pinto in HB I führen zu können. Camero ist ja in dieser Saison nur um eine Platzierung an der BuCha-Quali. vorbeigerutscht. Xzibit war schon im Deckeinsatz, ein Barockpinto von Camaro (x Friese).

LG Sportschecke
www.sportschecken.de

Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


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08.10.2011 12:24
#8 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Ich werde mich beim Verband erkundigen.

Söl'ring Hoff Schurek
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OLDIE ( Gast )
Beiträge: 0

08.10.2011 12:39
#9 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Zitat
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese Prüfung eine Art "Hintertürchen", um diese Hengste doch noch im Zuchtbuch Pinto in HB I führen zu können.



so ganz richtig ist das nicht.
diese prüfung gilt auch für andere,nicht nur spez. für pintos.
turniersporterfolge +BUCHA Qualifikation gab es ohnehin bisher schon,
da feldprüfungen gem. TZG+VO ebenso zulässig waren/sind, wurde hier
gem. den neuesten anforderungen an verbände und deren zulassung lediglich
der form u. der rechtsgrundlage entsprechend eine neue verordnung erstellt.

entscheidend dafür war wohl, daß die ministerien die zuständigkeitsverordnung
verändern mußten.

Wander Offline

Bundeschampion/ess


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10.10.2011 23:52
#10 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Aber zum Bucha können doch nur Deutsche Pferde Rassen und Deutsches Reitpony.

Freue mich wenn Heidi was weiß :)

OLDIE ( Gast )
Beiträge: 0

11.10.2011 10:12
#11 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

bucha-qualifikation heißt ja noch nicht teilnahme,sondern zulassung zum...

Sölring Hoff Schurek Offline

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11.10.2011 20:05
#12 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Leider konnte mir heute beim Verband niemand eine Auskunft geben.

Ich versuche am Donnerstag zur Teilprfg. in Schönhorst zu sein, dort werde ich dann noch einmal nachfragen.

Söl'ring Hoff Schurek
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Wander Offline

Bundeschampion/ess


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13.10.2011 22:53
#13 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Vergess nicht Foto's zu machen ;)

Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


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14.10.2011 06:19
#14 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Bei herrlichem Sonnenschein fand gestern die 1. Teilprüfung statt.

10 Hengste wurden vorgestellt.

Camero und Xzibit waren auch dabei. Auf die Bewertung bin ich äußerst gespannt.

Ein zweifacher BuCha trat auch an, nachdem er 12 Stunden Fahrt hinter sich hatte (und eine Nacht dazwischen)
Tolles DR; leider befand er sich m.A.n. in einem Entwicklungsstadium, das ihn ein wenig behindert.
Da er erst 4 Jahre alt ist, kann das natürlich vorkommen.

Weiterhin habe ich mich ein wenig informiert.

Die Kurzprfg. ersetzt den 30 Tage Test zusammen mit der Quali. zum BuCha. Diese muß 5 oder 6 jährig in Springen oder Dressur erfolgen. Ich denke, dass die Vielsseitigkeit auch dazu zählt, genauso wie das Fahren.

Diese Veranstaltung ist eine Dienstleistung, an der jeder (Hengst) teilnehmen kann.
Also theorethisch auch ein Kaltblut. Anerkannt wird sie jedoch nur für die Rassen, die gem. den Bestimmungen aufgeführt sind.

Ich habe einige Fotos, die später eingestellt werden.

Söl'ring Hoff Schurek
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Sölring Hoff Schurek Offline

Forum-Verdienstkreuz Platin mit Brillianten


Beiträge: 2.832

14.10.2011 13:28
#15 RE: Kurzprüfung Sportponyhengste 13.10./14.10.2011 in Schleswig-Holstein Zitat · Antworten

Hier nun die Bilder

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