Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Herzlich Willkommen im Pintoforum

Herzlich Willkommen im Forum der Pintofreunde!

Dieses Forum soll allen Pintofreunden eine Möglichkeit bieten, sich zu treffen und auszutauschen.Wir wünschen viel Spaß dabei!
Wir bitten alle User dieses Forums die üblichen Regeln des guten Miteinanders einzuhalten. Ansonsten wird konsequent gelöscht.
Über den Button "Beiträge der letzten Tage" erhalten sie eine Übersicht der aktuellen Beiträge.
Als Gast haben Sie nur verminderte Leserechte. Melden Sie sich daher an und vervollständigen Sie unbedingt ihr Profil. Erst dann können Sie an Diskussionen teilhaben,
lesen und beachten Sie unsere Info + Regeln zum Forum ,dort wird auch Ihre Gruppenzuordnung nebst Rechten erklärt.


Sie können sich hier anmelden
Dieses Board hat 892 Mitglieder
62.300 Beiträge & 5.070 Themen
Beiträge der letzten Tage
Neueste Artikel der Kategorie Allgemein
Baugenehmigung bzw. Bestandsschutz für Stallgebäude
von fjola111 In der Kategorie Allgemein am 13.03.2011 um 13:24 Uhr.

Hallo,

vielleicht kann mir einer von euch Tips geben. Vielleicht ist euch sowas auch passiert und ihr könnt mir helfen. Ich wäre euch sehr dankbar.

Und zwar sind wir seit fast 2 Jahren hinter einer kleinen Hofstelle her. Der Bauer hat das Land noch auf 13 gepachtet und wir haben uns mit ihm jetzt einigen können, das er aus dem Pachtvertrag rausgeht. Jetzt hatten wir schon gehofft, das alles gut wird, da erfahre ich, das alle Gebäude keine Baugenehmigung haben. Wir haben einen vorläufigen Kaufvertrag unterschrieben, den wir beenden können, falls wir uns mit der Baubehörde nicht einig werden können.
Das Haus ist renovierungsbedürftig und vor 1938 gebaut und daher wird es ohne Probleme nachgenehmigt. Zwei Ställe und eine Garage allerdings sollen erst in den 60er Jahren gebaut worden sein und bekommen daher keine Baugenehmigung.
Nun habe ich eine Baurechtliche Beurteilung machen lassen und sie schreiben, das sie uns keine Genehmigung für Ponyhaltung geben können, da die Gebäude auf dem Grundstück ohne die entsprechende Baugenehmigung errichtet worden sind.
Ausserdem schreiben sie noch, weil der Bauer das Land seit über 30 Jahren im Pachtbesitz hat:
Voraussetzung für eine erleichtere Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Sinne des §35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch ist jedoch unter anderem, das das Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, dies umschließt die formelle als auch materielle Rechtmäßigkeit.
Den Abschnitt würde ich so verstehen, das die Bauten stehen bleiben können, aber wir sie nicht für die Ponys nutzen dürfen.
Dann schreiben sie noch:
Im Hinblick auf Abstellraum und Garage kann ich ihnen eine Genehmigung für 51 qm² Nebengelass (36 qm² Garage, 15 qm² Abstellraum) in Aussicht stellen. Was ich wieder mit dem obrigen Text nicht verstehe. Muss ich zurückbauen?

Vor ein paar Jahren hatten wir in einem anderen Landkreis ein ähnliches Problem. Wir haben ein Freizeitgelände, die Gebäude standen seit fast 40 Jahren und wir mussten alles abreißen, durften aber 70 qm² stehen lassen. Es wurde unserem befreundetem Bauern unterverpachtet und ein zusätzliches Schreiben von ihm unterzeichnet, das der Stall nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind. Damit war der Fall erledigt und die Dame sagte zudem noch, als ich fragte, was denn ist, wenn der Bauer stirbt oder seinen Betrieb aufgibt, der Stall weiterhin unter Bestandsschutz steht.

So direkt habe ich diesen Fall bei meiner Anfrage wegen der Baulichen Beurteilung nicht mit reingeschrieben. Leider ist es ein anderer Landkreis, aber ich denke, das wir es versuchen werden, darüber den Bestandsschutz zu bekommen.
Trotzdem war ich am überlegen Nebenerwerb anzumelden. Ich bin seit etlichen Jahren in der LKK als Kleinstlandwirtin gemeldet. Früher war es ja 2 bis 4 ha. Weideland. Jetzt haben sie es erhöht und es geht erst ab 4 ha. und wie in den Berichten eines anderen Forums waren es zum Nebenerwerb mind. 6-7 ha. Mittlerweile sind sie bei 8 ha.Weideland. Also habe ich als Nebenerwerb wohl schlechte Karten. Wir haben zwar 5,5 ha. Eigenland, aber leider kein reines Weideland. Vor ein paar Jahren hat man uns darauf aufmerksam gemacht, das unsere 5,5 ha. Land zu fast 3,7 ha Forst sind und im Wald dürfen keine Haustiere weiden.
Auch bei der Berufsgenossenschaft und bei der Tierseuchenkasse bin ich seit Jahren angemeldet.
Kennt sich irgendjemand unter euch mit Baugenehmigung bzw. Bestandsschutz aus und kann mir helfen in diesem durcheinander. Haben wir Chancen unseren Hof zu bekommen und unsere Ponys mitzunehmen??

Viele Grüße aus Jever von der Nordseeküste

Anja



Andere Artikel dieser Kategorie, die für Sie interessant sein könnten:
Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen


> Bilder hochladen,hier!!<
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz